Datenschützer halten Anti-Terrorpaket für nicht akzeptabel

Die Datenschutzbeauftragten von 13 Bundesländern empfehlen dem Bundestag, das vom Kabinett beschlossene zweite Anti-Terror-Paket genau zu prüfen.

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Von
  • Holger Dambeck

Die Datenschutzbeauftragten von 13 Bundesländern haben dem Bundestag empfohlen, ohne Zeitdruck über den am heutigen Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Terrorbekämpfung zu beraten. In einer gemeinsamen Erklärung fordern sie, die "gebotene verfassungsrechtliche Sensibilität" zu bewahren. Die geplanten Verschärfungen von Sicherheitsgesetzen seien "unter rechtsstaatlichen Aspekten nicht akzeptabel".

Besonders kritisieren die Datenschutzbeauftragten die erweiterten Befugnisse für Bundeskriminalamt (BKA) und Geheimdienste. Das BKA soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig bei sämtlichen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen ohne nähere Begründung Daten erheben dürfen. Die Experten fürchten eine "Grauzone", in der das BKA Vorfeldermittlungen "ohne justizielle Aufsicht" führen kann. Auch Geheimdienste sollen umfangreiche Auskunftsansprüche gegenüber Banken, Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen bekommen, ohne dass sich der Betroffene in irgendeiner Weise verdächtig gemacht hat.

Mit den geplanten Änderungen am Ausländerrecht werde ohne Nachweis von Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausländischer Mitbürger eingegriffen. Die Datenschützer lehnen ab, dass sensible, für die Betroffenen unter Umständen lebensbedrohlichen Informationen aus Asylanträgen ohne Schutzvorkehrungen an die Geheimdienste übermittelt werden sollen. Selbst die Weiterübermittlung an den Geheimdienst des Verfolgungsstaates sei nicht ausgeschlossen.

Die Experten befürchten, dass die Aufnahme biometrischer Merkmale in Pässen und Ausweisen den Aufbau sensibler Datenbestände zur Folge haben könnte. Ob Biometriedaten auch außerhalb des Verfügungsbereiches der Betroffenen, zum Beispiel in zentralen oder dezentralen Referenzdateien gespeichert werden dürfen, lasse das Anti-Terror-Paket ausdrücklich offen. Der Gesetzentwurf führe ohne Notwendigkeit eine neue Technologie ein, ohne offen zu legen, welche Nutzungen insbesondere von Fingerabdrücken und Gesichtsgeometrie durch die Polizei oder andere Behörden möglich und geplant seien.

Siehe dazu auch: (hod)