Adobe verletzt angeblich Copyrights

Adobe auf der Anklagebank: Nach einer einstweiligen Verfügung muss der Software-Hersteller den Vertrieb seiner DTP-Anwendungen InDesign 1.5 und InCopy 1.0 in den USA sofort stoppen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 34 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marc Kersten

"Get legal, stay legal", fordert Adobe forsch auf seiner Website, doch jetzt sitzt der drittgrößte Softwarehersteller der Welt selbst auf der Anklagebank. Gestern erließ ein US-Bezirksrichter eine einstweilige Verfügung, nach der Adobe den Vertrieb seiner DTP-Anwendungen InDesign 1.5 und InCopy 1.0 mit sofortiger Wirkung einstellen muss. Die Frage von Schadensersatzzahlungen soll nächstes Jahr im Hauptverfahren geklärt werden.

Die im kalifornischen Pasadena ansässige Firma Trio Systems hatte das Gericht davon überzeugt, dass Adobe Patente des Unternehmens verletzt. Konkret geht es um die Datenbank-Technik C-Index. Nach Darstellung von Trio-Anwalt Henry Gradstein habe nur ein einzelner Adobe-Entwickler eine entsprechende Lizenz besessen. Die wiederum berechtige nicht dazu, den Code in eine Anwendung mit offener Programmierschnittstelle einzubauen. Adobe habe diese Einschränkung trotz ausdrücklicher Warnungen ignoriert und InDesigns Kerntechnologie auf C-Index aufgebaut.

Adobe reagierte enttäuscht auf das Urteil, will sich aber "natürlich daran halten". Der wirtschaftliche Schaden dürfte sich jedoch in Grenzen halten -- denn die Nachfolgeversion InDesign 2.0 steht bereits in den Startlöchern. Sie soll den fraglichen Code nicht mehr enthalten. Das Urteil betrifft Adobe zufolge nur den US-Markt; in Deutschland gehe der Verkauf von InDesign 1.5 normal weiter.

Dafür muss sich Adobe nun hämische Kommentare gefallen lassen -- das Gerichtsurteil passt schlecht zum sorgsam gepflegten Saubermann-Image. Der Hersteller zeigt sich selbst ausgesprochen klagefreudig und zerrte unter anderem einen russischen Programmierer vor Gericht. Dmitry Sklyarov hatte eine Software entwickelt, die den Kopierschutz von Adobes E-Book-Format aushebelt. Ein klarer Verstoß gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA), meinte Adobe, zog die Klage nach Boykottdrohungen aber wieder zurück. (mck)