Gericht: Software muss kostenlos auf Euro umgestellt werden
Das Landgericht Wuppertal entschied gegen einen Software-Hersteller, der nachträglich Gebühren für die Euro-Umstellung verlangte.
Hersteller von Computerprogrammen können verpflichtet werden, die Software kostenlos auf die neue Euro-Währung umzustellen. Das habe das Landgericht Wuppertal entschieden, bestätigte eine Gerichtssprecherin am heutigen Donnerstag (Az.: 11 O 94/01).
Im vorliegenden Fall hatte eine Klägerin 1996 die Nutzungsrechte eines Programms bis ins Jahr 2002 hinein gemietet. Für die Umstellung auf den Euro verlangte der Hersteller nachträglich mehr als 27 000 Mark (13 800 Euro). Zum Vertragsabschluss sei die Währungsumstellung noch nicht absehbar gewesen, argumentierte der Hersteller. Die Richter befanden dagegen, der Hersteller müsse für die gesamte Vertragslaufzeit die Nutzbarkeit des Programms gewährleisten. Er sei verpflichtet, das Programm binnen eines Monats kostenlos zu aktualisieren. (dpa) / (jk)