Telekom verliert öffentlichen Auftrag in Düsseldorf
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat nachträglich eine Ausschreibung annuliert, weil die Deutsche Telekom AG dafür ein unzulässiges Angebot abgegeben hat.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat nachträglich eine Ausschreibung annuliert, weil die Deutsche Telekom AG (DTAG) dafür ein unzulässiges Angebot abgegeben hat. Für eine Tk-Dienstleistung, die sie für die Landeshauptstadt Düsseldorf erbringen wollte, hatte die Telekom ein TDN-System angeboten und dafür Sonderkonditionen auf der Basis von so genannten geschlossenen Benutzergruppen in Aussicht gestellt. Innerhalb von TDNs (Telekom Designed Networks) können Teilnehmer – die dann als Mitglieder einer geschlossenen Benutzergruppe gelten – zu Tarifen miteinander kommunizieren, die nicht einer Genehmigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) bedürfen und daher meist günstiger als "geregelte" Tarife sind.
Die Definition von geschlossenen Benutzergruppen war allerdings lange Zeit Auslegungssache, und der Telekom wurde häufig vorgeworfen, dass sie den Begriff überdehne und so die gesetzlich vorgesehene Entgeltprüfung bewusst umgehe. Im Sommer dieses Jahres nahm die RegTP auf Betreiben der Stuttgarter Tk-Gesellschaft tesion die Konditionen der TDN-Verträge unter die Lupe und setzte sich mit den Bedingungen geschlossener Benutzergruppen auseinander.
Mitte Oktober entschied die RegTP dann, dass geschlossene Benutzergruppen zum einen zusammengefasste Unternehmen nach dem Konzernrecht des Aktiengesetzes sein können. Zum anderen können juristische Personen des öffentlichen Rechts, die in einem Verhältnis zu ihren Eigengesellschaften stehen, geschlossenen Benutzergruppen angehören. Darüber hinaus definierte die RegTP die so genannten sonstigen geschlossenen Benutzergruppen. Das sind Gruppen, "deren Mitglieder untereinander dauerhafte gemeinsame Geschäftsinteressen haben und deren interne Kommunikation auf dem dieser Beziehung zugrundeliegenden gemeinsamen Interesse beruht".
Für den kommunalen Bereich bedeutet dies, dass sich auch Städte, Gemeinden oder Gemeindeverbände zu einer geschlossenen Benutzergruppe zusammenschließen können, sofern zwischen ihnen aufgrund dauerhafter gemeinsamer gesetzlicher Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben ein entsprechendes Kommunikationsbedürfnis besteht.
Nicht ausreichend jedoch, so die RegTP, sei für die Bildung einer geschlossenen Benutzergruppe, wenn zwischen den Teilnehmern nur solche Beziehungen bestünden, die ausschließlich oder überwiegend dem Zweck dienten, Telekommunikationsdienstleistungen zu besonderen Tarifen zu beziehen. Handelt es sich um die Kommunikation zwischen Teilnehmern einer geschlossenen Benutzergruppe und Dritten (Außenkommunikation), unterliegen die ausgehandelten Tarife der Genehmigungspflicht der RegTP. Der Telekom trugen die obersten Regulierer des deutschen Telekommunikationsmarktes auf, ihre Verträge über geschlossene Benutzergruppen unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31.12.2001, zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Für den Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e. V.(BREKO) bedeutet der Beschluss "eine wegweisende Entscheidung für den Wettbewerb". Die DTAG habe in der Vergangenheit versucht, mit willkürlich konstruierten geschlossenen Benutzergruppen die Regulierung auszuhebeln. Künstlich geschaffene Nutzergruppen habe sie beliebig weit gefasst und die Spezialtarife seien praktisch allgemein gültig geworden. Damit sei insbesondere auf das Kundensegment der öffentlichen Hand abgezielt worden, in dem die City und Regio Carrier bereits erhebliche Marktanteile gewinnen konnten. "Sollte das entschiedene Vorgehen Schule machen", resümierte BREKO, "können unsere Mitgliedsunternehmen unter fairen Voraussetzungen mit dem Ex-Monopolisten konkurrieren." (pmz)