Eine Leitung, aber zwei Anbieter für Telefon- und DSL-Dienst

Künftig sollen Telekom-Kunden den Telefonanschluss vom rosa Riesen, den DSL-Dienst aber von QSC erhalten können -- auf derselben Leitung.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 85 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Dusan Zivadinovic

Der überregionale DSL-Anbieter QSC hat mit der Deutschen Telekom einen Line-Sharing-Vertrag abgeschlossen. QSC muss nun, um seinen DSL-Dienst anbieten zu können, nicht mehr für jeden neuen Kunden eine eigene Teilnehmeranschlussleitung vom rosa Riesen anmieten, sondern kann die bereits von der Telekom genutzten mitverwenden.

Mit der Line-Sharing-Verordnung hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post festgelegt (RegTP), dass Telekom-Kunden künftig über dieselbe Telefonleitung zwei Dienste von verschiedenen Anbietern "abonnieren" können, den Telefondienst von der Telekom und den DSL-Internet-Zugang von einem beliebigen anderen Anbieter, etwa Arcor. Technisch gesehen ist das durchaus naheliegend, da Sprach- und DSL-Daten ohnehin in getrennten Frequenzbändern übertragen werden. Zudem schont das Verfahren Leitungsreserven.

Für QSC vereinfacht sich dadurch der Anschluss von Neukunden erheblich, auch soll Line-Sharing die Kosten reduzieren, wie der Blick auf Länder wie die USA nahe legt. Dort wird Line-Sharing bereits seit Jahren praktiziert. Zum Line-Sharing wurde die Telekom schon am 30.3.2001 verpflichtet, doch verzögerte der ehemalige Monopolbetrieb monatelang sowohl Angebote an Mitbewerber als auch die Umsetzung der Anordnung.

Das jetzige Abkommen zwischen QSC und der Telekom ist aber nur ein weiterer Schritt zur vollständigen Öffnung des Wettbewerbs auf der so genannten letzten Meile, dem Anschlussstück von der Vermittlung zum Haushalt. Den Preis, den QSC an die Telekom zahlen soll, muss nämlich noch die Regulierungsbehörde in einem gesonderten Verfahren ermitteln und festsetzen. Mit einem kommerziellen Line-Sharing-Betrieb rechnet man deshalb erst im Laufe des Jahres 2002.

QSC-Vorstandsvorsitzender Bernd Schlobohm meint, dass "vor allem bei der Preisfestsetzung sowie bei der Festsetzung von Vertragsstrafen eine starke Hand des Regulierers notwendig" sei, damit tatsächlich ein echter Markt für schnelle Internetzugänge entstehen könne. Bisher beherrscht diesen Bereich die Telekom in Deutschland zu rund 97 Prozent. (dz)