Provider warnen vor neuem Zensurgesetz

Der umstrittene Gesetzesentwurf zum elekronischen Geschäftsverkehr streicht bisherige Haftungsfreistellungen.

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Die umstrittene Umsetzung der bereits Mitte des Jahres 2000 beschlossenen EU-Richtlinie zum E-Commerce in deutsches Recht droht Provider in große Haftungsschwierigkeiten zu bringen. Vor allem könnten Zugangsanbieter in Zukunft mit Aufforderungen zum Sperren von Websites oder zum Entfernen von Hyperlinks überschwemmt werden.

Der Verband der deutschen Internet-Wirtschaft eco befürchtet eine Rückkehr in die Steinzeit der Internet-Gesetzgebung. "Die neuen Formulierungen leisten abmahnwütigen Anwälten Vorschub und liefern die Provider technisch unversierten Aufsichtsbehörden aus", erklärte eco-Geschäftsführer Harald Summa gegenüber heise online. Er befürchtet massive Probleme für die Branche, falls die Bundesregierung den Gesetzesentwurf tatsächlich wie geplant schon im November durch Parlament und Kabinett bringen will.

Die potenzielle Sprengkraft des Entwurfs der Bundesregierung für das Elektronische Geschäftsverkehr-Gesetz (EGG) ist bislang in der lautstarken Kritik am nicht konsequent angewandten "Herkunftsland-Prinzip" untergegangen. Nach einem von eco arrangierten Treffen am Mittwoch in Berlin wollen die Provider nun gegen die anstehenden Auflagen Sturm laufen.

Bisher müssen Internetanbieter den Zugang zu rechtswidrigen Inhalten gemäß § 5 des zum Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG) gehörenden Teledienstegesetz (TDG) nur sperren, wenn sie "Kenntnis" davon erlangen sowie die Maßnahme "technisch möglich" und "zumutbar" ist. Ganz ähnlich lauten auch die Formulierungen in der Richtlinie der EU. Doch die im Gesetz für den elektronischen Geschäftsverkehr vorgesehene Novellierung des TDG ersetzt den bisherigen Haftungsparagraphen durch eine neue Bestimmung (§ 8 Abs. 2). Folge: Die bisherigen Klauseln fehlen weitgehend. Der Vorbehalt der technischen Möglichkeit und Zumutbarkeit wäre damit vom Tisch.

Die Haftungsprivilegien wurden 1997 nach langen Debatten ins IuKDG eingebaut und führten – zumindest in der Berufung – zum Freispruch im umstrittenen Fall Felix Somm. Der Ex-Geschäftsführer von Compuserve Deutschland war zunächst von einem Münchner Richter wegen Mittäterschaft bei der Verbreitung von Kinder- und Tierpornografie übers Internet zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und 100.000 Mark Geldbuße verurteilt worden.

Die Providerlobby hatte zuvor dem Gesetzgeber glaubhaft gemacht, dass das automatische Sperren zweifelhafter Inhalte auf fremden Servern beim Zugang zum World Wide Web technisch nicht machbar und eine weit gehende Kontrolle des Internet wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Auch in einer aktuellen Stellungnahme zum EGG hält die Compuserve-Mutter AOL an dieser Aussage fest. Stichprobenhafte und freiwillige Überprüfungen der Inhalte, etwa in Nutzerforen, dürften Anbieter AOL zufolge zudem nicht in eine generelle Haftungsposition bringen.

An dem vagen Begriff der "Kenntnis" hält der neue TDG-Entwurf, der im Gegensatz zum eigentlichen EGG sämtliche Website-Inhaber sowie die Provider betreffen würde, zwar fest. Allerdings unterbleibt die im Evaluierungsbericht zum IuKDG (Bundestags-Drucksache 14/1191 vom 18. 6. 1999) von der Bundesregierung selbst angemahnte Klarstellung. "Es besteht daher in Deutschland weiterhin Rechtsunsicherheit, ob ein Provider durch einen einfachen Anruf, beispielsweise beim Pförtner, Kenntnis von Informationen über illegale Inhalte erlangt", klagt eco-Chef Summa. Unisono mit AOL fordert er eine explizite gesetzliche Regelung des Verfahrens, mit denen die Provider über entsprechende Angebote aufgeklärt werden.

Im Dunkeln tappen die Zugangsanbieter auch weiterhin, was die Haftung bei Urheberrechtsverletzungen und gewerblichen Rechtschutzverletzungen angeht. So vermisst Schlund + Partner etwa eine eindeutige Stellungnahme zur Problematik der Prüfungspflichten für Second Level Domains. Auch zu einer Grundaussage zur Haftung bei Hyperlinks konnten sich die Autoren des Gesetzesentwurf nicht entschließen. Summa fordert in diesen Fällen eine "klare Ausnahmeregelung" für die Provider.

Viel Zeit zum Lobbying bleibt den Anbietern nicht mehr, da das EGG schon in der kommenden Woche vom Rechts- und Wirtschaftsausschuss des Bundestags abschließend behandelt werden soll. Änderungen sind für die Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Fraktion, Martina Krogmann, allerdings unabdingbar: "Sonst werden Provider mit rechtlichen Damoklesschwertern gespickt."

Einen Vorgeschmack kommender Streitfälle sieht sie im Vorgehen des nordrhein-westfälischen Regierungspräsidenten Jürgen Büssow, der die Access-Provider zur Sperrung von Neonazi-Angeboten im Ausland zwingen will. (Stefan Krempl) / (hod)