Gesetz zum elektronischen Geschäftsverkehr beschlossen (Update)

Für deutsche Online-Shops soll in der EU nur deutsches Recht gelten, aber viele Haftungsfragen für Anbieter bleiben offen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 9 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Bundestag hat am Freitagabend das Gesetz zum elektronischen Geschäftsverkehr verabschiedet, das die E-Commerce-Richtlinie der EU umsetzen soll. Kernanliegen ist die Festschreibung des so genannten Herkunftslandprinzips. Demnach gilt für in Deutschland niedergelassene Online-Shops in Zukunft nur deutsches Recht – auch wenn ihre Kunden aus anderen europäischen Ländern stammen. Das Elektronischer-Geschäftsverkehr-Gesetz (EGG) soll Mitte Januar kommenden Jahres in Kraft treten.

Auf der Strecke blieben in dem neuen Gesetz die von der CDU/CSU-Fraktion gewünschten Änderungen, die sich auf Haftungsregeln für Online-Dienstleister und Provider bezogen. Auch die Zugangsanbieter hatten Alarm geschlagen, da die im Teledienstegesetz (TDG) bislang angeführten Klauseln zur Verantwortlichkeit mit dem EGG nicht fortgeschrieben werden. Bisher müssen Internetanbieter den Zugang zu rechtswidrigen Inhalten gemäß §5 TDG nur sperren, wenn sie "Kenntnis" davon erlangen und die Sperrung "technisch möglich" sowie "zumutbar" ist. Der Verband der deutschen Internet-Wirtschaft eco fürchtet nun einen Rückfall in die Steinzeit der Netzregulierung. Neben der Internet-Beauftragten der CDU, Martina Krogmann, bedauert auch der Netzexperte der SPD-Fraktion, Jörg Tauss, die verpasste Chance zu Klarstellungen: "Das EGG nimmt keine weiter gehende Bestimmung der bewährten differenzierten Haftungsbestimmungen des §5 Teledienstegesetzes in geltender Fassung vor."

Hubertus Heil, Berichterstatter der SPD im federführenden Wirtschaftsausschuss, sieht auf die Provider dagegen keine Änderungen zukommen und verweist auf den Text der EU-Richtlinie. Bei deren Aushandlung sei "selbstverständlich davon ausgegangen" worden, "dass ein Diensteanbieter dann nicht haftet, wenn ihm die Sperrung technisch nicht möglich oder unzumutbar ist." Heil bezeichnet das EGG, das neben der Festschreibung des Herkunftslandprinzips Anpassungen im Teledienste-Datenschutzgesetz vornimmt und mit einer Pflicht zur erweiterten Anbieterkennzeichnung zu mehr Transparenz gegenüber den Verbrauchern führen soll, als "weiteren Meilenstein für die Verbesserung der Position der deutschen Internet-Wirtschaft". Das Gesetz sei bereits mit den Bundesländern abgestimmt, die seine Regelungen "wort- und inhaltsgleich" in dem für rundfunkähnliche Webangebote geltenden Mediendienste-Staatsvertrag übernähmen. (Stefan Krempl) / (ad)