Chipkarte soll Zigarettenabgabe am Automaten kontrollieren

Pläne, eine Alterskontrolle am Zigarettenautomaten per GeldKarten-Chip einzuführen, werden von Datenschützern als weiterer Schritt in den Überwachungsstaat abgelehnt.

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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) greift der Chipkarten-Branche mit einem ungewöhnlichen Vorstoß zum Jugendschutz unter die Arme. Die beim BMG angesiedelte Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, will mit einer auf einer Smart Card gespeicherten Altersbegrenzung verhindern, dass Jugendliche unter 16 Jahren Zigaretten aus dem Automaten ziehen können. Einen entsprechenden Bericht der Bild-Zeitung bestätigte Ingo Michels, Leiter der Berliner Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten, gegenüber heise online. Gespräche mit dem Verband der Automatenaufsteller laufen bereits. Angedacht ist, die Alterskontrolle über die GeldKarten-Applikation der Banken und Sparkassen abzuwickeln.

Die Initiative will die Drogenbeauftragte zusammen mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes "noch in dieser Legislaturperiode" über die Bühne bringen. Darin soll die Abgabe von Zigaretten an Raucher unter 16 Jahren dezidiert gesetzlich verboten werden. Mit Hilfe "technischer Vorrichtungen" wie der GeldKarte will die SPD-Politikerin dann die Einhaltung der Bestimmung an den Automaten durchsetzen. Die Nichtraucher-Schutzinitiative, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe, hat Michels zufolge den Plan bereits diskutiert und abgesegnet. Auch mit den Bundesländern sei die Sache bereits weit gehend geklärt.

Großes Unbehagen bereitet die geplante Verknüpfung der GeldKarte mit weiteren persönlichen Daten allerdings dem Bundesdatenschutzbeauftragten Joachim Jacob. "Ich weiß nicht, was man sich von solchen Lösungen verspricht", erklärte die Sprecherin des obersten Datenschützers, Helga Schumacher, gegenüber heise online. Schon heute seien die mit der GeldKarte getätigten Buchungen nachvollziehbar, da sie zentral gesammelt und aufbewahrt würden. "Wenn diese Datenbestände mit einer Altersangabe kombiniert werden, weckt dies nur staatliche Begehrlichkeiten", fürchtet Schumacher. Das Rauchen im Cliquenumfeld könne mit dem Vorschlag dagegen nicht verhindert werden. "Wir sollten mit Jugendlichen anders umgehen und nicht nur Hightech-Lösungen anstreben."

Die Chipkarten-Branche hatte dagegen bereits auf ihrem Stelldichein während der Berliner OmniCard 2002 angesichts der mangelnden Akzeptanz der GeldKarte ihre Hoffnungen auf die Politik gesetzt. Helmut Schmid, Chef des Telekom-Ablegers TeleCash, feierte die Altersangabe auf dem Chip dort als die lang ersehnte "Killer-Applikation". Damit entstünde endlich der "sanfte Zwang", die auf Millionen von Geldautomaten-Karten aufgebrachte Bezahlfunktion auch tatsächlich einzusetzen. Bedenkenträger hatten allerdings gleichzeitig darauf hingewiesen, dass sich 14-Jährige für den Zigarettenkauf am Automaten auch die Karte der Mutter oder älterer Freunde ausleihen könnten. Hieb- und stichfest sei die Lösung daher nur in Kopplung mit biometrischen Merkmalen zur Identifizierung des Nutzers, was bei Datenschützern allerdings Horrorvisionen auslöst.

Dass noch nicht alle datenschutzrechtlichen Fragen geklärt seien, gibt auch Michels zu. Auf dem Chip dürften auf keinen Fall weitere Informationen außer der Altersbegrenzung gespeichert werden. Es gehe der Drogenbeauftragten auch nicht um eine totale Kontrolle der Jugendlichen. "Missbrauch wird immer existieren." Aber die Zugänglichkeit zu den Suchtmitteln könne mit der im Raum stehenden Lösung zumindest deutlich erschwert werden. Ganz spruchreif ist die Planung im gesetzgeberischen Rahmen allerdings noch nicht: Die Novellierung des Jugendschutzgesetzes wird nach wie vor aufgrund Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern bei der Frage des heftig umstrittenen Jugendmedienschutzes blockiert. (Stefan Krempl) / (jk)