Neue Informationspflichten für Firmen im Internet
Für Verbraucher soll zum Jahreswechsel die Orientierung im Internet etwa beim Online-Einkauf einfacher werden.
Für Verbraucher soll zum Jahreswechsel die Orientierung im Internet etwa beim Online-Einkauf einfacher werden. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf mitteilt, treten zum 1. Januar 2002 neue Informationspflichten für Firmen im Internet in Kraft.
Damit müssten Unternehmen auf ihrer Homepage künftig auch den Ort ihrer Niederlassung, den Eintrag ins Handelsregister sowie eine E-Mail-Adresse für Kundennachfragen angeben. Zusammen mit den bereits notwendigen Angaben zu Firmennamen und Geschäftsführung solle es Verbrauchern einfacher gemacht werden, Internetfirmen persönlich anzusprechen und gegebenenfalls auch haftbar zu machen. (gms) / (anw)