Telekom siegt im Inkasso-Streit mit Talkline und 01051

Die Telekom muss bei der GebĂĽhrenabrechnung fĂĽr die Call-By-Call-Anbieter Talkline und 01051 nicht mehr mahnen und Reklamationen bearbeiten.

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Erfolg für die Deutsche Telekom: Der rosa Riese muss sich nach einem Urteil des Landgerichts Köln nicht mehr um Reklamationen und Mahnverfahren der Call-by-Call-Anbieter Talkline und 01051 kümmern. Die Telekom muss nur noch Call-by-Call-Gebühren auf ihrer Rechnung aufführen und diese zusammen mit den eigenen Rechnungsbeträgen abbuchen. Ein Telekomsprecher bestätigte das Urteil und hoffte, dass die Richter eines dritten noch anhängigen Verfahrens gegen die 3U-Telecom dem Urteilsspruch folgen werden.

Die beiden Telekommunikationsunternehmen hatten im Juli eine einstweilige Verfügungen gegen die Telekom erwirkt, um die kostenintensiven Mahnverfahren nicht selbst tragen zu müssen. Insbesondere kritisierten sie, dass die Telekom säumige Kunden selbst mahnte, die Konkurrenten davon jedoch nur unterrichtete. Dadurch erreichten die Mahnschreiben von Talkline und 01051 die Schuldner erst später. Außerdem rechneten sich eigene Mahnverfahren bei Call-by-Call-Beträgen von teilweise weit unter 10 Mark nicht. (rop)