"Explorer": Urheberrechtsklage abgewiesen

Der Dauerrechtsstreit um die Marke "Explorer" der Ratinger Firma Symicron ist um einen weiteren Fall reicher.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 92 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Eckhard Paul

Der Dauerrechtsstreit um die Marke "Explorer" der Ratinger Firma Symicron ist um einen weiteren Fall reicher. Am vergangenen Mittwoch hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf die Klage des früheren CHIP-Redakteurs Claus Vester abgewiesen, wie das satirische "Magazin gegen den Abmahnwahn" AdvoGraf berichtet. Vester hatte Symicron vorgeworfen, einen von ihm 1991 für das Computermagazin CHIP verfassten Text nahezu wörtlich als Produktbeschreibung für Explorer auf die Firmenwebsite übernommen zu haben. Das Gericht folgte Vester in Bezug auf die annähernde Wortgleichheit der beanstandeten Beschreibung von Symicron, sah aber für einen Unterlassungsanspruch keine ausreichende "Schöpfungshöhe" des Textes.

Dem CHIP-Beitrag von Vester kommt besondere Bedeutung zu, weil er von Symicron und ihrem Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth als Beweis dafür herangezogen wird, dass Symicron seit 1991 ein Produkt namens "Explorer" besitzt. Vester hingegen hat unterdessen erklärt, er habe sich lediglich verhört; in Wahrheit hätten Symicron-Mitarbeiter ihm nur mündlich ein angeblich geplantes Produkt namens "Explora" beschrieben. Im Rechtsstreit der Firma Symicron mit Microsoft im Jahre 1995 spielte der Beitrag eine entscheidende Rolle, da Microsoft die Existenz eines Symicron-Produkt namens "Explorer" bestritt. Obwohl Microsoft das Verfahren in erster Instanz gewann, schlossen die Parteien später vor dem OLG München einen Vergleich. (ecp)