hr fordert gesetzliche Regelung fĂĽr Rundfunk per Kabel
"Die Rundfunkverbreitung im Kabel darf nicht den Marktkräften überlassen werden."
Rundfunk- und Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks (hr) fordern gesetzliche Regelungen für die Einspeisung von Radio- und Fernsehprogrammen in das Kabelnetz. "Angesichts der Bedeutung des Rundfunks für den in einem demokratischen Gemeinwesen unerlässlichen Meinungs- und Willensbildungsprozess darf die Rundfunkverbreitung im Kabel nicht den Marktkräften überlassen werden", heißt es in einer am Samstag in Frankfurt verbreiteten Resolution der hr-Gremien. Die Kabelnetze seien von der Allgemeinheit finanziert und ausschließlich für die Verbreitung von Rundfunkprogrammen geschaffen worden.
Hintergrund ist die Sorge, der Verkauf der Telekom-Kabelnetze an englische und amerikanische Investoren könnte grundlegende Veränderungen bringen. Gesetzlich müsse sichergestellt werden, dass die für Hessen bestimmten Fernseh- und Hörfunkprogramme, vor allem ARD, ZDF und die Rundfunkprogramme, zwingend eingespeist und von allen Kabelhaushalten vollständig unverändert und unverschlüsselt sowie ohne Zusatzkosten empfangen werden können, fordert der hr. Für die Rundfunkanbieter müsse die Einspeisung der Programme kostenlos sein, und die Kabelnetzbetreiber müssten verpflichtet werden, ein Drittel der technischen Kapazitäten für die Verbreitung von Rundfunkprogrammen zu reservieren. (dpa)/ (cp)