Netcologne lässt Telekom-Werbung zu DSL-Produkten verbieten
Die Deutsche Telekom darf nicht mit "Topspeed" werben.
Die Telekom darf ihre derzeitige Werbekampagne für den schnellen Internet-Zugang T-DSL nicht mehr verwenden. Der Stadtnetzbetreiber Netcologne ließ beim Landgericht Köln mit einer einstweiligen Verfügung die Werbung stoppen. Das Gericht untersagte dem Bonner Konzern am Freitag bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 255 000 Euro unter anderem den Slogan "T-DSL, mit Topspeed surfen kann jeder - auch Sie!"
Wie der Branchenverband VATM berichtete, behaupte die Telekom in der Kampagne, dass die Ladezeit mit DSL lediglich eine Sekunde dauere. Dies könne das Unternehmen aber nicht garantieren. (dpa) / (anw)