Keine Vollkasko bei Ablenkung durch Freisprechanlage

Wer schnell fährt und sich dabei mit der Freisprechanlage beschäftigt, kann bei einem Unfall seinen Vollkaskoversicherungsschutz verlieren.

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Von
  • gms

Wer schnell fährt und sich dabei auch noch mit der Freisprechanlage beschäftigt, kann bei einem Unfall seinen Vollkaskoversicherungsschutz verlieren. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart hin. Die Organisation beruft sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az.: 2/23 0 506/00).

In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer bei einer Geschwindigkeit von 120 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn die Spur gewechselt. Zugleich war der Fahrer über längere Zeit damit beschäftigt gewesen, einen über die Freisprechanlange eingehenden Anruf abzuweisen. Dadurch kam er unbemerkt von der Fahrspur ab und fuhr von hinten auf einen Wohnanhänger auf. Der Fahrer habe grob fahrlässig gehandelt, die Vollkaskoversicherung müsse nicht zahlen, entschieden die Richter. (gms) / (jk)