Volksinitiative kritisiert Urteilsbegründung zu www.polizeibrandenburg.de
Die Urteilsbegründung offenbare eine "peinliche Unkenntnis" der Richter über die Gegebenheiten im Internet.
Die Volksinitiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei hat die Urteilsbegründung des Landgerichts Potsdam im Rechtsstreit um die Internet-Adresse www.polizeibrandenburg.de kritisiert. Das Gericht beweise eine "peinliche Unkenntnis" der Gegebenheiten im Internet, erklärte die Initiative am heutigen Donnerstag. Die Richter hatten im Januar der brandenburgischen Landesregierung das Recht auf Nutzung der Domain zugesprochen.
In dem Urteil, das die Initiative jetzt auf ihrer Homepage veröffentlicht hat, heißt es: "Die Beklagten werden verurteilt zu unterlassen, im Internet den Domain-Namen 'polizeibrandenburg.de' für eigene Internet-Inhalte zu benutzen oder unter der Adresse Leistungen anzubieten und/oder anbieten zu lassen." Für den Fall der Zuwiderhandlung drohen die Richter Ordnungsgeld von 255.645,94 Euro an. Zudem muss die Initiative die Domain freigeben.
Die Initiative hält das Urteil für falsch und kritisiert die Begründung als oberflächlich. Das Gericht differenziere nicht zwischen unterschiedlichen Domain-Arten und behauptete, dass die Verwendung von Suchmaschinen eine Zuordnungsverwirrung schaffen könne. Damit argumentiere das Landgericht an den Tatsachen vorbei.
In der Streitfrage, ob "polizeibrandenburg" ein individualisierender Name oder ein Sammelbegriff für gesellschaftliche Funktionen, Beruf und Behörden ist, werde in der Urteilsbegründung "Polizei" einmal als "Oberbegriff" und dann als "Name" bezeichnet. Das hätte zur Abweisung der Klage führen müssen und könne kein Urteil stützen, das zur Räumung der Domain wegen Verletzung des Namensrechtes verpflichtet.
Es sei nicht erkennbar, warum das Polizeipräsidium Potsdam sich auf den Namen "polizeibrandenburg" berufen können soll. Das Wort "Polizei" sei die einzige sprachliche Gemeinsamkeit zwischen dem tatsächlichen Namen und der durch die Initiative genutzten Internetadresse. Würde dies ausreichen, um das Namensrecht zu verletzen, hätten die Gerichte künftig viel zu tun. Der Begriff "Polizei" käme in 482 deutschen Domainnamen vor, die allesamt auf der Homepage der Initiative aufgelistet werden. Die Volksinitiative überlegt derzeit weitere Schritte. (anw)