Provider halten Sperrung von Websites für unwirksam und unzumutbar

Die Internet-Provider aus Nordrhein-Westfalen bezweifeln, ob sich der Zugang zu unliebsamen, im Ausland gehosteten Websiten überhaupt wirksam sperren lässt.

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Von
  • Holger Dambeck

Die Internet-Provider aus Nordrhein-Westfalen haben erhebliche Zweifel, ob sich der Zugang zu unliebsamen, im Ausland gehosteten Websiten überhaupt wirksam sperren lässt. Auf der heutigen Anhörung beim Düsseldorfer Regierungspräsidenten stellten die rund 90 betroffenen Anbieter außerdem die rechtliche Zulässigkeit einer drohenden Verfügung durch die Behörde in Frage.

Im Oktober hatte die Bezirksregierung Düsseldorf nordrhein-westfälische Provider schriftlich aufgefordert, bestimmte rechtsextremistische und gewaltverherrlichender Internet-Inhalte künftig zu sperren. Dabei berief sich die Bezirksregierung auf den Mediendienstestaatsvertrag (MdStV), der Zugangsprovider zur Sperrung einer Website verpflichtet, wenn eine direkte Sperrung "nicht durchführbar oder nicht Erfolg versprechend" ist (§ 18 Absatz 3 MdStV). Die Sperrung muss allerdings "technisch möglich und zumutbar" sein. Aus technischer Sicht lässt sich die Bezirksregierung vom Filterspezialisten Webwasher in dieser Sache beraten.

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias H. Strömer zweifelt sowohl an der Anwendbarkeit des MdStV als auch an der Zumutbarkeit: "Man stelle sich einmal das Szenario vor, dass ein Access-Provider womöglich täglich aufgefordert wird, Hunderte von Seiten mit verbotenen Inhalten zu sperren und ebenso viele mit zwischenzeitlich zulässigem Content zu entsperren", sagte Strömer.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco hält das Blockieren einzelner URL-Adressen durch einen deutschen Provider für wirkungslos, weil die beanstandeten Inhalte durch das weltweit verwobene Datennetz dennoch erreichbar blieben. eco empfielt stattdessen ein weltweit abgestimmtes Vorgehen von Staatanwaltschaft und Polizei, um die betroffenen Server direkt stillzulegen.

Teilnehmer der Anhörung rechnen damit, dass die Düsseldorfer Bezirksregierung die angekündigten Sperr-Bescheide in den nächsten Wochen erlässt. Betroffene Provider könnten dagegen Widerspruch einlegen – das letzte Wort bliebe dem Bundesverwaltungsgericht vorbehalten. (hod)