Open Source und grenzübergreifende Schadensersatzansprüche
Verbraucherschützer warnen, freie Software könnte zu den Verlierern bei einer Konvention über die grenzübergreifende Durchsetzung von Schadensersatz gehören.
Noch bis heute Abend läuft die Anmeldefrist für eine Anhörung der Europäischen Kommission zu der geplanten Hague Convention on Jurisdiction and Foreign Judgments in Civil and Commercial Matters. Die Konvention hat das Ziel, die Vollstreckung von Schadenersatzklagen in möglichst allen Mitgliedsstaaten der Hager Konferenz zu ermöglichen. Bei der Konferenz Wizards of OS am Wochenende in Berlin warnte James Love, Bürgerrechtsaktivist und Mitarbeiter beim US-Verbraucherpapst Ralph Nader, dass gerade Programmierer freier Software zu den Verlierern des Vertrags gehören würden.
Nach den Bestimmungen der Konvention müssten die Programmierer mit Klagen aus Ländern rechnen, in denen ein restriktiveres Patent- und Copyright-Recht gilt. "Sie müssen sich gegen Patentklagen für Software wehren, die vielleicht in ihrem eigenen Land noch nicht einmal patentierbar sind", warnte Love, Direktor beim Consumer Project on Technology (CPT). Eine Vorabprüfung im internationalen Maßstab, welche Teile eines Programms möglicherweise anderswo patentiert wurden, seien finanziell kaum tragbar. Auch die Kosten, sich vor einem Gericht irgendwo in der Welt vertreten zu lassen, schade insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen.
Während man in Europa weiter gehende Patent- und Copyright-Rechte aus den USA schlucken müsste, drohen andererseits First-Amendment-Verfechtern in den USA Einschränkungen in der Meinungsäußerung. Gegen die Betreiber rechtsradikaler Sites in den USA – oder auch deren Provider – könnten mit der Konvention Unterlassungsansprüche aus Deutschland durchsetzbar werden. Auch Regierungen sind als Kläger möglich. Zwar können Staaten einen Vorbehalt bei der Vollstreckung der Urteile der ausländischen Gerichte machen, und zwar dann, wenn Entscheidungen prinzipiell der eigenen "Rechtsordnung" widersprechen. Love warnte allerdings davor, sich auf diesen Schutz zu verlassen. Außerdem könne der Kläger seine Ansprüche dann einfach in einem Drittland zu realisieren versuchen, meinte Love. "Es genügt nicht, wenn sie fünf von sechs Stimmen haben, sie brauchen immer sechs."
Teile der Wirtschaft haben inzwischen laut Love die Probleme fürs Geschäft erkannt und eine ganze Reihe von Branchen ist bereits aus dem Entwurf explizit ausgenommen. So fallen beispielsweise atomrechtliche Haftungsfragen nicht unter die Bestimmungen. Die Logik ist laut Love klar: "Die Konvention ist gut, wenn man vor allem daran denkt, andere zu verklagen. Aber sie ist schlecht, wenn man selbst befürchtet, verklagt zu werden." So gehörten die Verwerter von Urheber- und Patentrechten klar zu den Befürwortern, Netzwerk-Provider wie AT&T, die dafür verklagt werden können, was über ihre Netze passiert, sind gegen die Konvention in der jetzigen Form.
Love hofft nun auf mehr öffentliche Diskussion im Rahmen des von der Europäischen Kommission veranstalteten Hearings. Dort werden neben CPT auch Organisationen wie die europäische Verbraucherdachorganisation BEUC (The European Consumers' Organisation) gehört. Dabei soll es, so heißt es in der Einladung der Kommission, auch noch einmal um ganz grundsätzliche Fragen gehen: "Gibt es einen Bedarf für den Vertragsentwurf, der die unbeschränkte Weitergabe von Urteilen in zivil- und handelsrechtlichen Sachen innerhalb der Mitgliedsländern und einiger Drittstaaten möglich macht?" (Monika Ermert) / (jk)