Mehr Namen im DNS geschützt

Bezeichnungen pharmazeutischer Substanzen, die die Weltgesundheitsorganisation auf einer speziellen Liste führt, dürfen künftig nicht mehr von Unternehmen als Domainnamen registriert werden.

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Von
  • Monika Ermert

Namen pharmazeutischer Substanzen, die von der Weltgesundheitsorganisation auf einer speziellen Liste geführt werden (International Nonproprietary Names), dürfen künftig nicht mehr von Unternehmen als Domainnamen registriert werden. Bisherige Registrierungen, gleich in welcher Sprache oder welchem TLD-Bereich, sollten nach Ansicht der World Intellectual Property Organization (WIPO) gelöscht werden. Spezielle Schlichterverfahren empfiehlt die WIPO auch für die Adressen internationaler Organisationen. Die Empfehlungen sind Teil des heute von der UN-Organisation in Genf vorgelegten Abschlussberichtes zum so genannten 2. Domain Name Process.

Bemerkenswert ist, dass die WIPO sich bei allen anderen diskutierten Kategorien von Namen nicht für die sofortige Aufnahme in das bereits seit eineinhalb Jahre praktizierte außergerichtliche Schlichterverfahren ausspricht.

Nach der Uniform Dispute Resolution Policy können Markeninhaber bislang in außergerichtlichen Schiedsverfahren gegen "Domaingrabber" in den Adressbereichen com, net und org und unter insgesamt 22 Länderdomains vorgehen. Unter com, net, org wurden bislang rund 3000 Fälle entschieden, bei den Länderdomains (wie .tv) rund 50.

Bei geographischen Herkunftsbezeichnungen wie Burgunder, Namen von Regionen (Alsace) oder Orten (Amsterdam.com) oder persönlichen Namen sei zwar, so der WIPO-Bericht, durchaus zu beklagen, dass diese häufig von Leuten registriert würden, die offensichtlich keinerlei Ansprüche geltend machen könnten. Allerdings fehle es an verbindlichen internationalen Regelungen oder Listen. Das erschwere die Aufnahme in die UDRP-Schnellverfahren. Besonders bei den Firmenkennzeichen sehen die Markenexperten der WIPO das "fundamentale Problem bei der Identifizierung von schutzwürdigen Unternehmenskennzeichen über die verschiedenen Rechtssysteme hinweg." Bei den Unternehmenskennzeichen rät die WIPO daher zu einer völligen Hands-off-Politik. Streitfälle bleiben damit Angelegenheit nationaler Gerichte.

Bei geographischen Namen und vor allem auch bei persönlichen Namen müsse die Internationale Gemeinschaft sich nun überlegen, ob sie an der Formulierung entsprechender internationaler Gesetze interessiert sei. Erst auf dieser Grundlage ließen sich dann entsprechende Schiedsverfahren installieren. (Monika Ermert) / (wst)