Provider-Haftung für rechtswidrige Inhalte fraglich

Die Sperrung von Webinhalten ist juristisch umstritten und in den Augen der Provider nicht zumutbar.

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Von
  • Holger Dambeck

Ob deutsche Provider den Zugang zu ausländischen Websites mit rechtswidrigen Inhalten sperren müssen, ist juristisch umstritten. Vor einer Woche hatte die Bezirksregierung Düsseldorf 56 nordrhein-westfälische Internetprovider schriftlich aufgefordert, vier amerikanische Sites, darunter rotten.com, für deutsche Nutzer zu blockieren.

Die Bezirksregierung stützt sich dabei auf den Mediendienstestaatsvertrag (MdStV). Demnach kann der Zugangsprovider zur Sperrung einer Website verpflichtet werden, wenn eine direkte Sperrung "nicht durchführbar oder nicht Erfolg versprechend" ist (§ 18 Absatz 3 MdStV). Die Sperrung muss allerdings "technisch möglich und zumutbar" sein.

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias H. Strömer hält das Vorgehen der Behörde für kaum begründet: "Zugangsprovider sind gar keine Anbieter von Mediendiensten. Die Düsseldorfer Bezirksregierung ist deshalb gar nicht zuständig." Provider müssten vielmehr als Teledienst eingestuft werden. Damit entfalle die Rechtsgrundlage für das Vorgehen der Düsseldorfer Bezirksregierung. "Das ist eine Luftnummer, die den Providern eine Menge Ärger macht."

Die Krefelder Incas AG, selbst von der Sperr-Aufforderung betroffen, sieht das Ganze als "existenzielle Bedrohung". Vier Seiten zu blockieren sei das eine, sagte Incas-Vorstand Stefan Pollok gegenüber heise online. Es werde sich aber kaum darauf beschränken. Hinzu komme: Eine Sperrung beträfe ohnehin nur Kunden, die den Proxy-Server von Incas nutzten. "Was passiert mit den Standleitungskunden", fragte Pollok. "Müssen wir sie zwingen, unseren Proxy zu nutzen?" Pollok bezeichnete das Vorgehen der Bezirksregierung als "nicht zu Ende gedacht".

Die Düsseldorfer Bezirksregierung hat die Rechtsaufsicht über Mediendienste aus Nordrhein-Westfalen – gegen Anbieter aus anderen Bundesländern, wie beispielsweise AOL mit Sitz in Hamburg, ist die Behörde machtlos. (hod)