Anhörung zu Hyperlink-Patent beginnt nächste Woche

British Telecom wird am Montag einem New Yorker Gericht seine Patentansprüche auf Links im Internet erläutern.

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Von
  • Holger Dambeck

British Telecom (BT) wird am kommenden Montag vor dem Bezirksgericht für das südliche New York in White Plains seine Patentansprüche auf Hyperlinks im Internet erläutern. 1976, also lange bevor das WWW entstand, hatte BT dieses so genannte Hyperlink-Patent erstmalig eingereicht; es läuft im Oktober 2006 aus.

Nach Ansicht der BT-Anwälte wird die damalige Erfindung im heutigen Internet genutzt. Das Gericht wird auch die Positionen der Beklagten, darunter der US-Provider Prodigy, hören. Im Juni 2000 hatte BT neben Prodigy 16 weitere Provider in den USA aufgefordert, für die Nutzung der Hyperlink-Technik Lizenzgebühren abzuführen.

Die Ansprüche auf das Hyperlink-Patent sind umstritten: Kritiker des Patentrechts sehen darin ein eklatantes Beispiel für die Absurdität von Software-Patenten. Hinzu kommt, dass es Hinweise darauf gibt, dass Hyperlinks schon vor der Einreichung des Patents durch BT genutzt wurden. In einem Film aus dem Jahr 1968 führen Forscher des Stanford Research Institute in Menlo Park (Kalifornien) eine Maus vor und klicken dabei auch auf einen Hyperlink. Und Ted Nelson, Gründer des Xanadu-Projekts, hat zumindest den Begriff Hypertext bereits 1965 in einem Buch geprägt; auf der Homepage von Xanadu steht stolz: "Founded 1960 -- The Original Hypertext Project".

Das Patent könnte deshalb, wenn es als Patent auf Hyperlinks tatsächlich wirksam ist, auf Grund der Bestimmungen über die so genannte prior art ungültig werden; dies aber nur dann, wenn die Nutzung von Hyperlinks schon vor der erstmaligen Einreichung der Patentschrift und nicht erst vor der offiziellen Erteilung des Patents im Oktober 1989 nachgewiesen werden kann. Der Anwalt von British Telecom rechnet in ein bis zwei Monaten mit einer Entscheidung des New Yorker Gerichts. (hod)