Österreichische Polizei fordert 200.000 Verbindungsdaten

Zur Aufklärung einiger Einbrüche wurde in Kärnten eine bislang vielleicht einmalige "Rufdatenrückerfassung" von Handygesprächen veranlasst.

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Von
  • Florian Rötzer

Rund 200.000 Verbindungsdaten verlangte die Gendarmerie des österreichischen Bundeslandes Kärnten von den Mobilfunkbetreibern der Alpenrepublik, um Hinweise auf Einbrecher zu erhalten. Etwa 50.000 Personen dürften von dieser Massenüberwachung betroffen gewesen sein, vermutet Peter Pilz, Sicherheitssprecher der österreichischen Grünen, der die Sache an die Öffentlichkeit brachte.

Anlass für die in Europa wohl einmalige "Rufdatenrückerfassung" waren im Dezember und Januar drei Einbrüche in Kärnten, bei denen Tresore geknackt wurden. Bei einer ähnlichen Einbruchsserie im Sommer des letzten Jahres war ein Handy am Tatort zurückgelassen worden. Die Kärntner Polizei hat jetzt aufgrund eines Gerichtsbeschlusses von den Mobilfunkbetreibern verlangt, die Verbindungsdaten aller Handygespräche zu erhalten, die innerhalb von vierundzwanzig Stunden an den drei Tagen der Einbrüche geführt wurden. Für Pilz ist das illegal und steht im Widerspruch zur Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes und der Menschrechtskonvention, da das Fernmeldegeheimnis nur dann verletzt werden dürfe, wenn dieser Eingriff "verhältnismäßig" sei.

Während Mobilkom 14.000 Datensätze an die Polizei lieferte und der Mobilfunkbetreiber One angeblich auch der Aufforderung nachkommen wollte, aber technische Schwierigkeiten fest stellte, hinterfragte Maxmobil, der zweitgrößte Anbieter in Österreich und Tochterfirma der Deutschen Telekom, das Verlangen, da "eine hohe Anzahl unbeteiligter Personen von dieser Maßnahme betroffen" wäre und der Firma dadurch auch hohe Kosten entstehen würden. Danach hörte man bei Maxmobil nichts mehr von der Polizei. Maxmobil hat am Mittwoch anlässlich der Überwachungsverordnung eine Klage gegen das Telekommunikationsgesetz eingereicht, da die Kosten für das Abhören auf die Betreiber abgeschoben werde. Mobilkom hält entgegen, dass Verbrechensbekämpfung auch eine Aufgabe des Staats sei. (Brigitte Zarzer)

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