Barrierefreies Web: Bundesregierung rudert im Gesetzentwurf zurück

Heute wird im Bundestag über das geplante Gleichstellungsgesetz für Behinderte beraten. Im letzten Moment hat das Kabinett den darin zunächst klar formulierten Rechtsanspruch auf barrierefreie Behördenwebsites verwässert.

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Von
  • Angela Meyer

Eigentlich ist der Beschluss, bis 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung online verfügbar zu machen, besonders für Sehbehinderte ein Grund zur Freude. Getrübt wird diese allerdings durch einen Passus im geplanten Gleichstellungsgesetz für Behinderte, das heute in erster Lesung den Bundestag passieren soll. Kernstück des Gesetzentwurfes sind Regelungen zur Barrierefreiheit, wozu auch die ungehinderte Nutzung elektronischer Medien durch Sehbehinderte zählt: Bis vor einer Woche sah der Referentenentwurf noch einen Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit bei den Informationsangeboten von Bundesbehörden auf CD-ROM und im Internet vor.

In dem jetzt dem Bundestag vorgelegten Entwurf hat das Bundeskabinett den Paragraphen zur "Barrierefreien Informationstechnik" in wesentlichen Punkten abgeändert: Nun soll eine ministerielle Rechtsverordnung vorgeben, welche amtlichen Informationen zu welchem Zeitpunkt nach welchem Standard welchen behinderten Menschen barrierefrei anzubieten sind, abhängig von den jeweiligen technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten. Außerdem soll das gesamte Vorhaben nur noch schrittweise umgesetzt werden. Damit ist nicht nur der klare Rechtsanspruch verschwunden. Die Betroffenen fürchten auch, dass sich jetzt die erhoffte Wirkung des Gesetzes mindestens stark verzögern könnte.

Nur wenn zum Beispiel alle Informationen einer Website auch als Text abrufbar sind, können sie vom Computer vorgelesen oder in Brailleschrift umgesetzt werden. Initiativen wie der Verein "Behinderte in Gesellschaft und Beruf" (BiGuB) setzen sich deshalb seit Jahren für ein "Barrierefreies Internet" ein. "Die neue Unabhängigkeit der Blinden droht nun wieder verlorenzugehen, wenn Grafiken und andere technische Spielereien die Informationen verstecken. Häufig fehlt ja nur ein Erklärungstext unter einem Logo, das den Verweis zu weiteren Texten markiert", erläutert BiGuB-Sprecher Jens Bertrams die Probleme.

Während das Benachteiligungsverbot des Gleichstellungsgesetzes für alle Aktivitäten der Behörden ganz unmittelbar gilt, sollen Zielvereinbarungen zwischen Unternehmen und Behindertenverbänden für einen Abbau der Barrieren bei gewerblichen Websites sorgen. (anm)