Internet-Versicherungsmakler Censio ist pleite
Mit Beschluss vom 31. Dezember 2001 habe das Amtsgericht Wiesbaden das Insolvenzverfahren eröffnet, teilte der Insolvenzverwalter von Censio mit.
Der mit großen Hoffnungen gestartete Internet-Versicherungsmakler Censio AG ist pleite. Mit Beschluss vom 31. Dezember 2001 habe das Amtsgericht Wiesbaden das Insolvenzverfahren eröffnet, teilte Insolvenzverwalter Jürgen Blersch am Donnerstag in Wiesbaden mit. Die Versicherungsplattform im Internet sei bereits einige Tage vorher abgeschaltet worden. Es hätten sich keine Investoren für ein notwendiges "kurzfristiges, erhebliches finanzielles Engagement" zur Erhaltung des Unternehmens gefunden. Mindestens 75 bis 80 Millionen Mark (40,9 Millionen Euro) seien bei der missglückten Firmengründung verbraucht worden, sagte Blersch.
Zehn der zeitweise 140 Mitarbeiter würden zur Abwicklung des Unternehmens noch einige Monate weiter beschäftigt. Die übrigen seien freigestellt und erhielten Arbeitslosengeld, wenn sie keinen neuen Job fänden, erklärte Blersch. Angesichts des Mangels an IT-Kräften hätten aber viele wahrscheinlich bereits neue Arbeitgeber.
Das 1999 gestartete Unternehmen hatte Verträge mit 120 Versicherungsunternehmen und bot per Internet direkten Zugriff auf die internen Berechnungsdaten der Versicherungen. So hätten Kunden mit "bisher einzigartiger Transparenz" das für sie günstigste Versicherungsangebot auswählen können, sagte Blersch. Offenbar sei der Markt für diese Idee aber noch nicht reif gewesen. Viele Kunden hätten sich bei Censio informiert und ihre Verträge dann doch beim Makler abgeschlossen.
Censio hatte ein schnelles Wachstum auf 500 Mitarbeiter angepeilt und wäre damit zu einem der wichtigsten Arbeitgeber im Rheingau geworden. Die finanziellen Mittel kamen von Risiko-Kapitalgebern. Es sei unklar, ob über die Deckung der Insolvenzkosten hinaus Geld für die Gläubiger übrig bleiben würde, sagte Blersch. Beträge in Millionenhöhe seien zwischen verschiedenen Beteiligten noch streitig. Näheres wollte der Insolvenzverwalter dazu nicht mitteilen. (dpa) / (jk)