Bonus-Aktien der Telekom sind zu versteuern

Telekom-Aktionäre, die zum Jahresende Bonus-Aktien erhalten haben, müssen diese 2002 als Einnahmen aus Kapitalvermögen versteuern.

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  • dpa

Telekom-Aktionäre, die zum Jahresende Bonus-Aktien erhalten haben, müssen diese 2002 als Einnahmen aus Kapitalvermögen versteuern. Darauf verwies am Donnerstag das Bundesfinanzministerium. Maßgebend für den Zeitpunkt der Besteuerung sei der Tag der Einbuchung der Bonus-Aktien in das jeweilige Depot. "Die Steuerpflicht tritt deshalb erst für das Jahr 2002 ein", sagte ein Sprecher des Ministeriums. Bonus-Papiere standen den Telekom-Aktionären zu, die die Aktien beim dritten Börsengang am 19. Juni 2000 erworben und seither ununterbrochen gehalten haben.

Der Wert der Bonus-Aktien bemisst sich nach dem niedrigsten am Zuflusstag an einer deutschen Börse (einschließlich Xetra) gehandelten Kurs (Einbuchungskurs). Wie bei Dividenden ist nach dem neuen Steuerrecht nur die Hälfte dieses Wertes mit dem vollen Steuersatz zu erfassen, so weit der Freibetrag für Kapitaleinkünfte von 1550 Euro für Ledige und 3100 Euro für Verheiratete überschritten wird. Wird die Bonus-Aktie innerhalb eines Jahres nach Anschaffung veräußert, ist ein privater Gewinn oder Verlust bei der Einkommenssteuer zu berücksichtigen. Als Anschaffungszeitpunkt gilt dabei der Ablauf der Haltefrist am 31. Dezember 2001. Für den Anschaffungswert ist der Einbuchungskurs maßgebend. (dpa) / (jk)