Weiteres Diskriminierungsverfahren gegen die Telekom eröffnet

Die Regulierungsbehörde prüft die Bedingungen der Line-Sharing-Verträge zwischen der Telekom und den Wettbewerbern.

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Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) prüft die Bedingungen der Verträge zur Teilnehmeranschlussleitung zwischen der Telekom und den Wettbewerbern. Bei solchen Verträgen geht es um einen entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (Line Sharing). Dies ermöglicht den Telekom-Konkurrenten, die Leitungen nicht nur komplett zu mieten, sondern auch getrennt für verschiedene Dienste, beispielsweise nur für Datendienste oder aber ausschließlich für Sprachdienste. Die Telekom hat nun noch einige Tage Zeit, sich dazu zu äußern; am 5. März soll es dann zu einer Anhörung der beteiligten Parteien kommen.

Bereits vor einigen Tagen hatte die RegTP ein weiteres Diskriminierungsverfahren gegen die Telekom eröffnet. Hierbei geht es um die Zugangsbedingungen für Mietleitungen. Wie Behörden-Chef Matthias Kurth mittlerweile mitteilte, sind erstmals nun auch "Entschädigungsregelungen und die Einführung eines regelmäßigen Berichtssystems Gegenstand des Verfahrens".

Wann es in den beiden Verfahren zu einer Entscheidung kommen wird, ist bislang nicht bekannt; der RegTP zufolge unterliegen beide als "Verfahren der besonderen Missbrauchsaufsicht" keiner gesetzlichen Entscheidungsfrist. (axv)