EU-Finanzminister beschließen Mehrwertsteuer für E-Commerce

Verbraucher, die innerhalb der EU leben und per Internet Musik, Software, Videos oder Computerspiele von außereuropäischen Anbietern kaufen, sollen dafür künftig Mehrwertsteuer bezahlen.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Verbraucher, die innerhalb der EU leben und per Internet Musik, Software, Videos oder Computerspiele von außereuropäischen Anbietern beziehen, sollen dafür künftig Mehrwertsteuer bezahlen. Das sieht eine vom Rat der EU-Finanzminister heute beschlossene EU-Richtlinie vor. Die Richtlinie muss jetzt allerdings noch dem EU-Parlament vorgelegt werden. Falls das Parlament zustimmt muss die Regelung innerhalb von 18 Monaten in nationale Gesetze umgesetzt werden.

Der Internet-Anbieter muss künftig den Mehrwertsteuersatz in Rechnung stellen, der im jeweiligen Heimatland des Kunden gilt. Die neue EU-Richtlinie sieht außerdem eine Steuerbefreiung für alle Online-Produkte vor, die außerhalb der EU an Privatkunden verkauft werden.

Um die so genannte "Internet-Steuer" wird seit Jahren politisch gerungen. Nach Auffassung der EU wird nun ein Steuerprivileg von Internet-Anbietern, die ihren Sitz außerhalb Europas haben, beseitigt. Sie können digitale Produkte bislang steuerfrei im Netz beziehungsweise Heimatland an Endverbraucher verkaufen. Internet-Anbieter mit Sitz in der EU müssen ihren Privatkunden hingegen ganz normal Mehrwertsteuer berechnen wie alle anderen Anbieter auch. Über diese Ungleichbehandlung klagt die europäische Wirtschaft seit langem. Nach dem ursprünglich von Frits Bolkestein, EU-Kommissar für den Binnenmarkt, erarbeiteten Entwurf zur Regelung dieser Frage müssen sich beispielsweise Internet-Anbieter, die ihren Sitz außerhalb des Gebietes der EU haben, steuerlich innerhalb der EU registrieren lassen, wenn sie im Jahr mehr als 100.000 Euro im Gebiet der Europäischen Union umsetzen.

Großbritannien hatte allerdings durchgesetzt, dass die neue EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie für das Internet zunächst nur befristet für drei Jahre gilt. Danach kann die Regelung entweder verlängert oder einem bis dahin eventuell vorhandenen weltweiten Internet-Steuerabkommen angepasst werden. Über ein solches Abkommen soll nach dem Willen der USA in der World Trade Organization (WTO) diskutiert werden. (wst)