Juristisches Staatsexamen auf der Epson-Homepage

Besucher der deutschen Website des Elektronikherstellers Epson werden seit neuestem mit ellenlangen juristischen Belehrungen genervt.

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Von
  • Tim Gerber

Besucher der deutschen Website des Elektronikherstellers Epson werden seit neuestem mit ellenlangen juristischen Belehrungen genervt: "Das Sichten und Herunterladen der Inhalte dieser Website ist nur zu privatem und nichtkommerziellem Gebrauch gestattet. Voraussetzung ist jedoch, dass in jeder Kopie auf alle Urheber- und sonstigen Eigentumsrechte der ursprünglichen Inhalte hingewiesen wird", heißt es in den "Allgemeinen verbindlichen Nutzungsbedingungen" der Epson Deutschland GmbH. Wer etwa einen neuen Druckertreiber von der Homepage des Herstellers beziehen will, muss sich zunächst mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden erklären.

In dem Konvolut befinden sich solch unsinnige Behauptungen wie die, dass sämtlicher Inhalt der Epson-Seiten urheberrechtlich geschützt sei. Beispielsweise den massenhaft anzutreffenden technischen Daten der Epson-Produkte dürfte es allerdings an der erforderlichen Schöpfungstiefe mangeln.

Man wolle mit den Nutzungsbedingungen vor allem einen Haftungsausschluss für die Downloads erreichen, hieß es in einer Stellungnahme von Epson, und weise daher auch so deutlich darauf hin. Mit gesetzlichen Vorgaben, die seinen Kunden zu Gute kommen sollen, nimmt man es dagegen nicht so genau: Die vom Teledienstegesetz (§ 6) geforderte Anbieterkennung fällt auf der Epson-Homepage äußerst mangelhaft aus. Seit Januar drohen dafür Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. (tig)