Britische Provider sollen Verkehrsdaten aller Nutzer speichern

Als Teil einer Reihe von Notfallgesetzen zur Terrorbekämpfung sollen Internet-Verkehrsdaten aller User im Vereinigten Königreich jahrelang gespeichert werden.

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Von
  • Arne Mertins

Der britische Innenminister David Blunkett kündigte gestern im Unterhaus des Parlaments ein Paket von Notfallgesetzen zur Terrorbekämpfung an. Unter anderem sagte Blunkett, dass "Maßnahmen, die es Kommunikationsdienstleistern ermöglichen, die Daten aufzubewahren, die bei ihrer Tätigkeit anfallen, insbesondere die Aufzeichnungen aller gemachten Anrufe und ähnlicher Daten – nicht deren Inhalte" eingeführt werden sollen.

Er bezieht sich dabei auf die bei der Internetkommunikation anfallenden Log-Files, die so genannten Verkehrsdaten, die darüber Aufschluss geben, wer mit wem E-Mails austauscht, wer welche Newsgroups nutzt und welche Websites abruft. Laut der in Großbritannien derzeit geltenden Direktive für den Datenschutz in der Telekommunikation ist den Internet-Providern das flächendeckende Speichern der Verkehrsdaten aller ihrer User verboten. Auch die derzeit in Vorbereitung befindliche EU-Direktive über den Datenschutz in der Telekommunikation sieht ein Verbot der Speicherung dieser Daten vor.

Doch laut einer Quelle aus dem britischen Innenministerium könnte die Regierung Ausnahmeregelungen im Namen der "nationalen Sicherheit" anwenden, um Provider dazu zu zwingen, die Verbindungsdaten aufzubewahren. Das hätte aus Regierungssicht den Vorteil, dass die Provider unter Anwendung der Ausnahmeregelungen nicht in Konflikt mit nationalem Datenschutzrecht und der EU-Datenschutzdirektive kommen würden. Auf Initiative Großbritanniens und der Niederlande soll auch die entsprechende Passage in der EU-Direktive "noch einmal überdacht werden". Datenschützer fürchten, dass aus gespeicherten Verkehrsdaten detaillierte Profile von Gruppen und Individuen gewonnen werden und auf unbestimmte Zeit gespeichert werden können, während zugleich der Nutzen in der Terrorbekämpfung fragwürdig sei.

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