Prozess gegen "Internet-Hausbesetzer"
Der Streit um die Internetdomain polizeibrandenburg.de wird nächste Woche vor dem Richter fortgesetzt.
Der Streit zwischen dem Brandenburger Innenministerium und der so genannten Volksinitiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei um die Internet-Domain polizeibrandenburg.de wird nächste Woche vor dem Richter fortgesetzt. Nach Angaben der Initiative hat das Landgericht Brandenburg für den 16. Januar einen ersten Gerichtstermin anberaumt.
Das brandenburgische Innneministerium hatte, nachdem die Domain-Betreiber ein letztes Ultimatum verstreichen lieĂźen, ĂĽber eine Berliner Anwaltskanzlei beim Potsdamer Landgericht beantragt, die Initiative zur Ăśbertragung der Domain an das Ministerium zu verpflichten.
Die Polizei, die im Internet unter www.polizei.brandenburg.de zu finden ist, macht durch das Innenministerium geltend, dass die Volksinitiative mit dem gewählten Domainnamen in ihr Namensrecht eingreifen würde. Die Volksinitiative mag dieses Argumente nicht gelten lassen. Der Domainname polizeibrandenburg.de sei eindeutig, erklärte Laines Rumpf für die Gruppe. Er illustriere "einfach das, womit sich die Homepage tatsächlich und ausschließlich beschäftigt." Gerade in der Werbung würden in großem Umfang Verwechslungen provoziert und falsche Eindrücke erweckt, um Aufmerksamkeit zu erregen und privatkommerzielle Interessen zu verfolgen. Würde jeder Verwechslungseffekt durch Gerichte und staatliche Stellen verfolgt werden, "wären die Gerichte sicher noch stärker überlastet und die Werbung noch langweiliger."
Im Übrigen habe die Volksinitiative aber auch "keinerlei Interesse" daran, mit der Polizei verwechselt zu werden. Ein roter Link auf der schwarz-weiß gehaltenen Startseite genüge aber, "um selbst die Unbeholfensten zielsicher zur Polizeiseite zu leiten." Ob sich das Gericht dieser Argumentation anschließen wird ist fraglich. Die Kläger verweisen unter anderem auf eine Entscheidung des Landgerichtes Hannover im Streit um die Domain verteidigungsministerium.de. Das Gericht hatte Mitte September entschieden, dass der Betreiber die Domain an das Bundesverteidigungsministerium abtreten muss, wegen der "grundsätzlich höher zu bewertenden Interessen des Gemeinwohls", die das Verteidigungsministerium als eine oberste Bundesbehörde vertrete. (wst)