Kalifornische Klage gegen Kopierschutz
Eine kalifornische Kundin verklagt die Plattenfirma Fahrenheit, da sie ihre gekaufte Audio-CD nicht am Computer hören konnte und entsprechende Hinweise auf der Verpackung vermisste.
Eine kalifornische Kundin verklagt die Plattenfirma Fahrenheit, da sie ihre gekaufte Audio-CD nicht am Computer hören konnte und entsprechende Hinweise auf der Verpackung vermisste. Nach US-Medienberichten zielt die Klage zudem auf den Hersteller des Kopierschutzes, SunnComm, die mit ihrer Entwicklung die Weitergabe digitaler Kopien, vor allem über das Internet unterbinden möchten.
Das strittige Album "Charley Pride: A Tribute to Jim Reeves" wurde demnach nicht mit einem Kopierschutzhinweis ausgezeichnet. Wer die Musik auf seinem Rechner hören wollte, musste sich auf einer Website registrieren und durfte dann erst die Stücke auf seinen Rechner laden – aus dem Internet und auf eigene Kosten. Die Klägerin Karen DeLise hatte Sicherheits- und Privatsphärenbedenken gegen dieses Vorgehen. Die Plattenfirma Fahrenheit verteidigt sich: Man habe auf der Verpackung einen Text, der exakt über die Situation informiere. Dieser liest sich wie folgt:
"This audio CD is protected by SunnComm MediaCloQ Ver 1.0. It is designed to play in standard audio CD players only and is not intended for use in DVD players. Licensed copies of all music on this CD are available for downloading. Simply insert CD into your computer to begin."
Der Anwältin war dies nicht genug. Nach ihrer Auffassung fehlen Vermerke im Bezug auf das Abspielen am PC und Kompression ins MP3-Format. Sie will ein Unterlassungsurteil gegen das Vorgehen der beiden Unternehmen erwirken. (cgl)