Online-Händler unter massivem Beschuss [2. Update]

Die in Gießen ansässige Steckenborn e-com GmbH will bestellte Ware nur ausliefern, wenn die Kunden Nachzahlungen leisten.

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"Der komfortable Steckenborn Online-Shop im Internet gilt bei immer mehr Kunden als Kaufreferenz und erste Adresse fürs Internet-Shopping" ist im Firmenprofil der Steckenborn e-com GmbH zu lesen -- eine Aussage, die Ulf Bergmann (Name von der Redaktion geändert) nicht so recht teilen mag. Der DVD-Fan bestellte bei Steckenborn Mitte Januar die Special Editions der ersten beiden "Stirb Langsam"-Filme zum Preis von jeweils 20,38 Euro, soll nun aber plötzlich pro DVD 26,30 Euro zahlen.

Dabei besteht eigentlich kein Zweifel daran, dass zwischen beiden Parteien ein rechtsgültiger Vertrag zum ursprünglich vereinbarten Preis zu Stande gekommen ist: Bergman erhielt sofort nach seiner Online-Bestellung eine Kurzbestätigung, vier Tage später dann nochmals eine ausführliche Auftragsbestätigung mit den korrekten Daten. Selbst Steckenborn schreibt dazu in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen: "Nach Eingang Ihrer Bestellung online per E-Mail, Fax, Telefon oder Post wird eine Auftragsbestätigung erfaßt, sorgfältig geprüft und Ihnen als Bestätigung Ihrer Bestellung zugefaxt oder zugemailt. Damit ist der Vertrag zustandegekommen." Zudem buchte Steckenborn den Betrag auch gleich ab -- übrigens lange vor der eigentlichen Veröffentlichung der Titel.

Anfang Februar dann die Überraschung: Nachdem Bergman nichts mehr von Steckenborn gehört hatte, stellt er zu seinem Erstaunen fest, dass für ihn im so genannten "Kunden-Info-Center" die Nachricht hinterlegt wurde, dass die bestellten DVDs "aufgrund einer unvorhersehbaren Preisänderung" nun jeweils 26,30 Euro kosten sollten. "Bevor wir Ihre Bestellung ausliefern können, benötigen wir von Ihnen Zahlung des Restbetrags", heisst es weiter in dem heise online vorliegenden Schreiben.

Und Bergmann ist nicht allein: Das Forum des deutschen Online-Magazins DVD-Center ist mittlerweile gut gefüllt mit Meldungen von DVD-Fans, die entsprechende Erfahrungen mit dem Online-Shop gemacht haben. Stets ließ sich das Unternehmen zunächst die Ware bezahlen, um dann ohne weitere Ankündigungen den Preis anzuheben. Wohl, weil die Geschäftsführung des Online-Shops selbst daran zweifelt, dass das deutsche Recht eine einseitige Vertragsänderung ermöglicht, wird in besagter Nachricht im Kunden-Info-Center gleich mit um die Zustimmung gebeten, zum aktuellen Preis liefern zu dürfen -- davon kann man natürlich nur abraten.

Auf Beschwerde-Mails reagiert Steckenborn nach Aussagen von Betroffenen nicht, Anrufer bekamen zu hören, dass die DVDs zu "Tagespreisen" gehandelt würden. Auf Nachfrage von heise online gab das Unternehmen zunächst folgende Erklärung per Fax ab: "Bei dem von Ihnen genannten Sachverhalt kann es sich lediglich um einen Irrtum bzw. um einen Fehler in unser Auftragsabwicklung handeln". Nun wolle die Firma die Angelegenheit mit den Kunden "zu deren vollsten Zufriedenheit klären". In einem Telefonat mit heise online konkretisierte Geschäftsführer Reinhold Steckenborn diese Aussage: Man werde sich bei allen Kunden persönlich entschuldigen und sicherstellen, dass diese die Waren zum ursprünglich bestätigten Preis erhalten.

Mehrere Besteller überlegen mittlerweile, ob sie auf juristischem Wege gegen Steckenborn vorgehen. Und auch die Staatsanwaltschaft Gießen hat das Unternehmen im Visier -- allerdings (noch) nicht wegen der geforderten Nachzahlungen, sondern wegen der indizierten Filme, die der Online-Shop offen anbietet. Ungemach droht Steckenborn auch noch von dritter Seite: So teilte Euro Kartensysteme, in Deutschland Herausgeber der Eurocard, auf Nachfrage mit, dass Kunden die Gebühr von 3,9 Prozent der Aufragssumme nicht bezahlen müssen, die der Online-Shop bislang für Zahlungen mit Kreditkarte erhebt. Eine derartige Klausel verstoße gegen den zwischen dem Kreditkartenunternehmen und dem Händler geschlossenen Vertrag. Euro Kartensysteme will das Unternehmen nun zur Abkehr von dieser Politik zwingen oder notfalls den Vertrag kündigen. (nij)