Datenschutz-Reform: Viele Site-Betreiber hinken hinterher

Ein ganzes Vorschriftenbündel soll seit Jahresbeginn den Verbraucher- und Datenschutz im Internet verbessern.

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Von
  • Dörte Tewes
  • dpa

Ein ganzes Vorschriftenbündel soll seit Jahresbeginn den Verbraucher- und Datenschutz im Internet verbessern. Doch viele Betreiber von Online-Shops und Dienstleistungsangeboten im Web hinken mit der Umsetzung der neuen Gesetze seit Wochen hinterher -- und riskieren, ein Bußgeld aufgebrummt zu bekommen. "Das sind zwar meist keine allzu dramatischen Strafen, aber es ist eben lästig, sich mit den Behörden herumzustreiten", sagt der Berliner Rechtsanwalt und Internetexperte Ulrich Dieckert.

Kaum ist das Gesetz-Paket, zu dem auch das Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) gehört, in Kraft getreten, schon haben die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer mit der systematischen Überprüfung der Web-Sites begonnen. "Derzeit machen wir das alles noch persönlich. Aber wir arbeiten an einer Software, um diese Arbeit möglichst bald automatisieren zu können", sagt Dietmar Nadler, Internet-Referent beim Hamburger Datenschutzbeauftragten. Dann könnten die Behörden in Sekundenschnelle feststellen, ob Internet-Seiten den neuen Anforderungen entsprechen oder nicht. Säumige Betreiber müssen sich dann auf eine Abmahnung gefasst machen.

In großen Kanzleien herrscht dank der Gesetzesreform Hochkonjunktur. Denn viele Site-Anbieter schrecken vor dem Gesetzes-Dickicht zurück. Sie überlassen es lieber Profis, die Seiten zu überprüfen und den neuen Vorschriften anzupassen. Denn Ärger droht nicht nur von Seiten der Behörden, sondern auch vor allem von der Konkurrenz. "Wenn ich mich als Unternehmen an die neuen Vorschriften halte, akzeptiere ich hohe Barrieren. Setzt mein Konkurrent die Vorschriften aber nicht um, verstößt er damit gegen Wettbewerbsrecht und ich kann eine Abmahnung einleiten", erklärt Dieckert. Daher sei es "dringend anzuraten", die Seiten den neuen Anforderungen anzupassen.

Um den Daten- und Verbraucherschutz im Internet zu stärken, hat der Gesetzgeber bereits bestehende Gesetze gebündelt und strengere Neu-Vorschriften erlassen. Damit ist jetzt vor allem der elektronische Geschäftsverkehr in weiten Teilen reglementiert. "Damit haben wir beim Verbraucherschutz einen riesen Fortschritt gemacht", erläutert Experte Nadler. Im Mittelpunkt der gesetzlichen Neuerungen steht der Datenschutz. "Die Kunden von Diensteanbietern sollen künftig nachvollziehen können, was mit ihren Daten überhaupt passiert", sagt Nadler. Bevor der Betreiber einer Web-Site Daten weitergibt oder abspeichert, muss er den betroffenen Nutzer um Erlaubnis bitten. Die entsprechende Vorschrift steht im neuen Datenschutzgesetz für Teledienste (TDDSG). Die Einwilligung des Nutzers muss protokolliert werden. Hinzu kommen für Site-Betreiber zudem neue Belehrungspflichten. Ein Kunde muss beispielsweise darüber informiert werden, dass er seine Einwilligung auch widerrufen kann. "Wenn jemand gegen diese Vorschriften wiederholt verstößt, begeht er eine Ordnungswidrigkeit", sagt Nadler.

Verschärfungen gibt es auch bei der bereits bestehenden Impressumspflicht. Der Benutzer einer Seite muss laut Teledienstgesetz (TDG) erkennen können, mit welchen natürlichen oder juristischen Personen er es auf einer Seite zu tun hat. Die Informationen, die ein Diensteanbieter über sich zur Verfügung stellen muss, sind seit Jahresbeginn deutlich umfangreicher. Auch über die Verwendung von so genannten Cookies muss der Nutzer informiert werden. Soweit es technisch möglich und zumutbar ist, müssen Diensteanbieter ihren Kunden künftig auch die Möglichkeit einräumen, Seiten anonym oder zumindest unter Pseudonym zu besuchen.

Die verschärften Vorschriften bieten nach Ansicht der Behörden aber auch Chancen: In Schleswig-Holstein verleiht das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz ein "Gütesiegel für Datenschutz", mit dem Page-Betreiber auf ihren Seiten werben können.

Mehr zu den neuen Regeln zum Datenschutz im Internet und zur Umsetzung des EGG bringt c't in Ausgabe 5/2002. (Dörte Tewes, dpa) / (jk)