Urteil: Elektronische Scheuklappen

Im texanischen Bextar County gehört zur Bewährungsstrafe auch der Big Brother im Internet.

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Von
  • Hans-Peter SchĂĽler

Im texanischen Bexar County gehört zur Bewährungsstrafe auch der Big Brother im Internet. Der Richter Samuel Katz zwingt auf Bewährung verurteile Sexualverbrecher, während ihrer Bewährungszeit eine Überwachungssoftware auf ihren Heim-PCs zu installieren. Dieser Webfilter soll nicht nur nach Art einer Net-Nanny den Zugang zu erotischen oder pornografischen Webinhalten blockieren, sondern auch eine E-Mail an den Bewährungshelfer schicken, wenn die Täter solche Seiten ansteuern.

Dem Richter dürfte in erster Linie der Jugendschutz am Herzen liegen: "70 Prozent aller Erstkontakte zwischen Kinderschändern und ihren Opfern finden über das Internet statt", erklärte er gegenüber der Presse. Erst kürzlich mussten drei Männer ihren Wohnsitz wieder ins Gefängnis verlagern, weil sie sich zu Unrecht darauf verlassen hatten, der Besuch von Sexseiten sei ihnen nicht nachzuweisen.

Der Republikaner Katz hatte bereits letztes Jahr gefordert, verurteilten Sexualstraftätern während der Bewährungszeit nur einen überwachten Internet-Zugang zu erlauben. Sowie sich die Delinquenten an den Rechner setzen, sei nicht mehr zu überprüfen, ob sie sich an ihre Bewährungsauflagen hielten. Diese umfassen unter anderem das Gebot, nicht jugendfreien Angeboten fernzubleiben, die trotzdem auch von Jugendlichen besucht werden. Der Richter sprach in solchen Angelegenheiten von einer Überwachungspflicht bei den Internet-Providern. Leider könne die Überwachung sowieso nicht hundertprozentig funktionieren, solange die Betroffenen noch über E-Mail und Usenet kommunizieren könnten. Einen Widerspruch zum ersten Zusatz zur US-Verfassung, der die Religions-, Rede- und Pressefreiheit garantiert, verneinte Katz mit dem Hinweis, in der Bewährungszeit sei den Verurteilten ja auch das Tragen von Schusswaffen untersagt. (hps)