Erste Kommentare zum Microsoft-Prozess veröffentlicht
Das US-Justizministerium hat 47 von etwa 30.000 Stellungnahmen veröffentlicht, die zur außergerichtlichen Einigung im Kartellverfahren gegen Microsoft eingegangen sind.
Das US-Justizministerium hat die ersten 47 von etwa 30.000 Stellungnahmen veröffentlicht, die zu der außergerichtlichen Einigung im Antitrust-Prozess gegen Microsoft eingegangen sind. Diese Veröffentlichung ist Teil einer Vorgehensweise, die im so genannten Tunney Act geregelt ist. Bei den jetzt veröffentlichten Dokumenten handelt es sich um die als "major" eingestuften Kommentare. Unter den Absendern findet sich eine große Anzahl von Microsoft-Wettbewerbern, die naturgemäß strengere Maßnahmen gegen den Redmonder Software-Riesen verlangen, darunter AOL Time Warner, Novell und Sun Microsystems. Ähnliche Forderungen stellen Kommentatoren aus dem Open-Source-Lager, so etwa der Linux-Distributor Red Hat und die KDE League (siehe hierzu KDE League warnt vor Einigung im Microsoft-Prozess).
Die Microsoft-Unterstützer, darunter die Association for Competitive Technology (ACT), sind klar in der Minderheit. Zu ihnen gehört auch das Center for the Moral Defense of Capitalism, das generell gegen das Verfahren ist, Firmen wie Microsoft freie Hand bei ihren geschäftlichen Entscheidungen zubilligt und die Antitrust-Gesetze insgesamt für verfassungswidrig hält.
Nach dem Tunney Act können US-Bürger, aber auch konkurrierende oder sympathisierende Firmen außergerichtliche Einigungen in Anti-Trust-Verfahren innerhalb von 60 Tagen kommentieren, indem sie ihre Stellungnahme beim US-Justizministerium einreichen. Das zuständige Gericht muss diese Kommentare bei seiner Entscheidung würdigen. Das Justizministerium wiederum ist verpflichtet, diese Kommentare zu veröffentlichen. Normalerweise geschieht das im Federal Register (vergleichbar mit dem deutschen Bundesanzeiger); im Microsoft-Fall hat man sich aber angesichts von 30.000 eingegangenen Kommentaren entschlossen, dort nur eine Liste zu drucken und die eigentlichen Kommentare der Öffentlichkeit über das Internet zugänglich zu machen. Dies soll bis zum 27. Februar abgeschlossen sein. (hos)