Sperrungsverfügung "bedenklicher Dammbruch"

Die von der Düsseldorfer Bezirksregierung erlassene Verfügung über die Sperrung zweier Websites kann nach Rechtsexperten für Provider zu "unerträglichen Belastungen" führen.

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Von
  • Florian Rötzer

Nach der Verfügung der Düsseldorfer Bezirksregierung, die nach dem Mediendienstestaatsvertrag in Nordrhein-Westfalen für den Jugendschutz zuständig ist, müssen über 80 Zugangsanbieter den Zugriff auf zwei Websites sperren, wenn sie nicht binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Ausnahmen von der Sperrverpflichtung gibt es nur, wenn dies "zu Zwecken der Wissenschaft, Forschung oder Lehre erforderlich ist". Die Jugend soll durch diese Maßnahme geschützt werden, da auf den beanstandeten Webangeboten klar eine nationalsozialistische Ideologie vertreten und zum Rassenhass aufgerufen werde. Die leicht umgehbare DNS-Sperre, die verordnet wurde, ergebe "für den durchschnittlichen Nutzer eine nicht unwesentliche Zugangserschwernis", was völlig ausreichend sei und für die Provider nur "einen einmaligen geringen Personalaufwand" erforderlich werden lasse.

Mittlerweile ist ein Streit darüber entbrannt, ob solche Sperrungen von Websites rechtlich zulässig sind. Michael Ronellenfitsch, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Tübingen, meint zwar, man könne nichts dagegen machen, wenn es bei der Sperrung dieser beiden Websites bliebe. Mit der Sperrungsverfügung sieht er allerdings einen "Einstieg in ein neues Konzept" einhergehen, das einen "bedenklichen Dammbruch" markiere.

Angesichts der Tatsache, dass die Nazi-Hetzer ihre Inhalte unter mehreren Webadressen vorrätig hielten und ständig neue dazukommen könnten, müsse die Anordnung schließlich "auf ein Verfolgungsprogramm hinauslaufen." Der entstehende "ewige Wettlauf" mit den Betreibern der inkriminierten Angebote werde nicht nur in einer "Selbstbeschäftigungstherapie der Behörde" enden, sondern auch für die Provider "unerträgliche Belastungen" mit sich bringen. "Die werden jeden Tag einen Prüfungsauftrag auf dem Tisch haben", prophezeit der Rechtsprofessor. Die Abarbeitung einer solchen Indizierungsliste sei zu aufwändig, absurd und daher nicht akzeptabel. "Ich würde mich daher auf jeden Fall prophylaktisch zur Wehr setzen", gibt Ronellenfitsch den Providern mit auf den Weg. Sei doch erkennbar, dass es bei dem "kleinen Ansatz" nicht bleibe. (Stefan Krempl)

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