Jugendlicher wegen versuchten Organhandels per Internet verurteilt

Wegen Organhandels über das Internet ist ein 19-Jähriger zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Wegen Organhandels über das Internet ist ein 19-Jähriger zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Nach Berichten von Nachrichtenagenturen befand das Amtsgericht Homberg/Efze den Russlanddeutschen am Donnerstag für schuldig, eine seiner Nieren über das Online-Auktionshaus eBay für 10.000 Mark zur Versteigerung angeboten zu haben. eBay hatte das Angebot nach einigen Tagen wieder gelöscht.

Wegen einer "Reifeverzögerung" sei bei dem 19-Jährigen Jugendstrafrecht anzuwenden, erklärte das Gericht. Im Erwachsenenstrafrecht sieht das Transplantationsgesetz für Organhandel Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von maximal fünf Jahren vor.

Der Angeklagte hatte die Tat zunächst abgestritten und angegeben, Fremde hätten Zugriff auf seinen Computer gehabt. Nachdem der Richter die Untersuchung des Computers durch einen Experten angekündigt hatte, gestand der Jugendliche jedoch. (wst)