Microsoft erteilt Datenauskunft erst auf Klage hin

Erst nach Einreichen einer Klage gelang es einem Rostocker Studenten, von Microsoft Auskunft über seine bei der Office-XP-Aktivierung gespeicherten Daten zu erhalten.

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Von
  • Peter Siering

Paragraf 7 des deutschen Gesetzes über den Datenschutz bei Telediensten (Teledienstedatenschutzgesetz, TDDSG) sichert Bürgern das Recht zu, Auskunft über persönliche Daten zu bekommen, die Diensteanbieter über sie speichern. Ein Rostocker Student verlangte unter Rückgriff auf dieses Recht eine entsprechende Auskunft vom Softwareanbieter Microsoft, nachdem er sein Exemplar von Office XP dort hatte freischalten ("aktivieren") lassen und dabei auch seine persönlichen Daten zur Registrierung angegeben hatte. Die Angabe dieser Daten ist indes freiwillig, für die eigentliche Aktivierung also nicht notwendig. Microsoft reagierte mit einem Hinweis auf eine Website mit allgemeinen Informationen zur Aktivierung, blieb die gewünschte Auskunft aber schuldig.

Erst nachdem der Student über eine Rostocker Anwaltskanzlei eine Klage eingereicht hatte, kam die Sache in Bewegung – Rechtsanwalt Johannes Richard hat sie auf einer von der Kanzlei betriebenen Website dokumentiert. Nach Klagezustellung reagierte Microsoft prompt, erteilte die gewünschte Auskunft und erklärte darüber hinaus, auch die Kosten der Klage zu übernehmen. Die erste, ungeeignete Antwort erklärt Microsoft damit, dass die Nachricht im Haus fehlgeleitet worden sei. c't empfiehlt weiterhin, die Aktivierung anonym vorzunehmen – dann gibt es natürlich auch keinen Grund, Datenauskünfte von Microsoft zu verlangen. (ps)