BSA will weiter gegen kickme.to vorgehen
Die Anti-Raubkopier-Allianz BSA ist auch in der zweiten Instanz in der juristischen Auseinandersetzung um kickme.to gescheitert.
Die Anti-Raubkopier-Allianz BSA ist auch in der zweiten Instanz in der juristischen Auseinandersetzung um kickme.to gescheitert. Auch das Apellationsgericht im schwedischen Skane wies am Montag den Antrag der BSA auf eine Hausdurchsuchung beim Betreiber des Redirector-Service kickme.to, Maximiliam Andersen, zurück -- am Freitag hatte der District Court in Landskrona in erster Instanz einen ähnlichen Antrag abgelehnt. BSA-Sprecher Georg Herrnleben kündigte gegenüber heise online weitere rechtliche Schritte an und zeigte sich irritiert darüber, dass das Gericht Andersen über den Beschluss informiert habe.
Die BSA wollte mit Hilfe einer Durchsuchung der Geschäftsräume von Andersen Beweise dafür finden, dass der Beklagte über seinen Webservice Copyright-Verletzungen ermögliche. kickme.to leitet gratis "komplizierte" Internet-Adressen, die beispielsweise von Gratis-Webspace-Anbietern gehostet werden, auf eingängige kickme.to-Subdomains um. Der Service erfreut sich wegen seiner Anonymität und Flexibilität -- der User kann seine Subdomain über ein einfaches Web-Interface jederzeit auf eine neue Seite umlenken -- insbesondere in der Warez-Szene großer Beliebtheit.
Andersen selbst weist die Vorwürfe scharf zurück: Er könne nicht für Copyright-Verletzungen auf Websites verantwortlich gemacht werden, auf die er lediglich verweise. Auf kickme.to selbst befänden sich weder Software, die der User herunterladen könnte, noch Links auf illegale Software-Angebote. Die BSA versuche lediglich, ihn mit juristischen Tricks einzuschüchtern, damit der Service eingestellt werde.
Die BSA sieht das allerdings anders. Es ginge keineswegs darum, dass kickme.to seinen Service einstelle, erklärte Herrnleben. Wenn der Betreiber eines solchen Dienstes darüber informiert werde, dass sein Dienst für illegale Inhalte missbraucht werde, müsse er diesen Missbrauch unterbinden. Obwohl bei der BSA zahlreiche Hinweise eingegangen seien und die Vereinigung diese Hinweise auch an Andersen weitergeleitet hätte, halte dieser an seiner "bedenklichen Einstellung" fest, dass nur eine gerichtliche Verfügung ihn zwingen könne, einzelne Adressen nicht mehr weiterzuleiten. "Das ist ein Exempel, das wir nicht akzeptieren können", erklärte der BSA-Sprecher. "Was wäre denn, wenn es nicht um Raubkopien ginge, sondern um rechtsextremes Material oder gar Schlimmeres?" (wst)