Vodafone zahlt höhere Barabfindung für ehemalige Mannesmann-Aktionäre

Gegen den Beschluss der Hauptversammlung über die Höhe der Abfindung waren Aktionäre mit Anfechtungsklagen vorgegangen.

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Die Altaktionäre der früheren Mannesmann AG erhalten für ihren zwangsweisen Ausschluss eine höhere Barabfindung. Der auf der Hauptversammlung der Vodafone AG beschlossene Betrag ist durch einen gerichtlichen Vergleich um 10,60 Euro auf 228,51 Euro je Aktie erhöht worden, teilte Vodafone am Freitag in Düsseldorf mit.

Mannesmann war im Februar 2000 von Vodafone geschluckt worden. Die letzten verbliebenen Mannesmann-Aktionäre waren im Juni 2002 mit 99,91 Prozent Stimmen der Hauptversammlung ausgeschlossen worden. Gegen den Beschluss über die Höhe der Abfindung waren Aktionäre mit Anfechtungsklagen vorgegangen. Mit dem Vergleich seien diese jetzt hinfällig geworden. (anw)