Neuer Streit um Abfrage von Verbindungsdaten

Otto Schily und die Länder wollen Überwachungsparagraphen verschärfen - der Bundestag ist dagegen.

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Überraschend hat der Rechtsausschuss des Bundestags am gestrigen Dienstag die Entscheidung über einen umstrittenen Gesetzentwurfs zur Änderung der Strafprozessordnung vertagt, der Ermittler auch in Zukunft zum Einholen von Auskünften über Telekommunikationsverbindungsdaten ermächtigen soll. Wie am Rande der Sitzung bekannt wurde, will Bundesinnenminister Otto Schily die vom Bundeskabinett geplante Neuregelung im Sinne der Bundesländer verschärfen. Die Grünen haben dagegen allerdings ihr Veto eingelegt.

Vor allem in den Südländern wächst nun der Unmut über den erneuten Aufschub. Von einem "schwereren Rückschlag im Kampf gegen das Verbrechen und vor allem auch im Kampf gegen den Terrorismus" spricht der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin. Rot-Grün nehme damit bewusst in Kauf, dass den Strafverfolgungsbehörden von Januar 2002 an ein "wichtiges Instrument gegen Kriminelle" genommen werde, weil die bisherige Überwachungsregelung im § 12 Fernmeldeanlagengesetz (FAG) zum Jahresende auslaufe.

Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 19. Oktober dafür plädiert, die Anbieter generell zur Aufzeichnung zukünftiger Telekommunikationsverbindungsdaten zu verpflichten. Die meisten Justizminister der Länder sehen in einer solchen Vorratsdatenspeicherung keinen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Nutzer, da es nicht um Gesprächsinhalte gehe. Experten kritisieren allerdings, dass sich die Lizenz zum Datensammeln auch aufs Internet bezieht, wo eine Trennung zwischen reinen Verbindungs- und Nutzungsdaten unscharf sei. Eine Webadresse verrate automatisch Informationen über die abgerufenen Inhalte.

Außerdem sprach sich der Bundesrat dafür aus, dass die Standort-Daten von Handys auch im Standby-Betrieb ausgewertet werden dürfen. Die Bundesregierung hatte sich Anfang November zunächst größtenteils gegen die Änderungswünsche gewandt. Doch Innenminister Schily hat es sich offenbar noch einmal anders überlegt.

Die jetzige Vertagung führt dazu, dass der Gesetzentwurf frühestens in der letzten Sitzung des Bundesrates in diesem Jahr am 20. Dezember beraten werden kann. Der Bundesrat solle dadurch offenbar in die Enge gedrängt werden, um die Neuregelung "vorbehaltlos zu akzeptieren", klagt der FDP-Politiker Mertin. Würde der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen, könnte das Gesetz frühestens im Februar in Kraft treten. Bei den Strafverfolgungsbehörden entstünde so von Januar an zunächst eine Überwachungslücke. (Stefan Krempl). (hod)