Telekom muss Wettbewerbern Zugang zu Hausverkabelung gewähren

Das Oberverwaltungsgericht in MĂĽnster gab einer Arcor-Tochter recht, die die Telekom-Hausverkabelung des Konkurrenten nutzen wollte.

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  • dpa

Die Deutsche Telekom muss ihren Wettbewerbern auf dem Telefonmarkt den Zugang zu Telekommunikationskabeln im Haus des Endkunden ermöglichen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster in einem am heutigen Donnerstag veröffentlichten Beschluss vom 15. Februar festgestellt. Sollte die Verkabelung im Haus der Telekom gehören, müsse sie den Wettbewerbern ein Angebot unterbreiten, ansonsten die Nutzung durch die Konkurrenz kostenlos dulden, heißt es in dem Beschluss (Az.: 13 A 4075/00).

Der Rechtsstreit war auf Betreiben des Telekomwettbewerbers Isis Multimedia Net ins Rollen gekommen. Die 74,9-prozentige Tochter des Telekommunikations-Konzerns Arcor unterhält im Raum Düsseldorf und Duisburg ein Netz mit Leitungen bis in die Häuser der Endkunden. Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts hatte Isis der Telekom vorgeschlagen, ein Verbindungskabel zwischen dem Ende des eigenen Kabels und der Telekom-Inhouse-Verkabelungen zu legen. Diesen Vorschlag hatte die Telekom abgelehnt. Dafür wurde der Ex-Monopolist von der Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) schon im April 1998 gerügt.

Gegen die Beanstandung der RegTP klagte die Deutsche Telekom zunächst erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Köln. Die von der Telekom eingelegte Berufung wies nun auch das Oberverwaltungsgericht zurück. Die Telekom habe zumindest zum Zeitpunkt der Beanstandung im April 1998 eine beherrschende Stellung bei Telefonanschlüssen in Düsseldorf und Duisburg gehabt. Deswegen müsse die Telekom ihre oder von ihr genutzte Leitungen im Hause des Kunden für Wettbewerber öffnen. Eine neue Verkabelung sei wirtschaftlich nicht sinnvoll und könne dem Kunden nicht zugemutet werden. (dpa) / (jo)