Hamburger Finanzgericht nimmt Klagen per E-Mail an
Die Hansestadt hat damit das bundesweit erste "Internet-Gericht", sagte am Montag Justizsenator Roger Kusch.
Beim Hamburger Finanzgericht können künftig Klageverfahren komplett per E-Mail abgewickelt werden. Die Hansestadt hat damit das bundesweit erste "Internet-Gericht", sagte am Montag Justizsenator Roger Kusch. Nach einer erfolgreich beendeten Testphase stellten Kusch und Gerichtspräsident Jan Grotheer das neue Angebot am Montag der Öffentlichkeit vor.
"Auf Grund einer neuen Rechtsverordnung des Senats ist der bislang noch notwendige parallele Postversand künftig überflüssig", betonte Kusch. Das spare Kosten und beschleunige die Verfahren. "Gerade bei Eilanträgen ist das ein beachtlicher Vorteil. Durch die neue Technik können sie jetzt innerhalb von wenigen Stunden bearbeitet und dem Beklagten zugestellt werden", sagte der Senator.
Der Justizsenator ist überzeugt davon, dass die Bedeutung des elektronischen Rechtsverkehrs stark wachsen wird: "Der erfolgreiche Modellversuch hat die zahlreichen Vorteile verdeutlicht: Alle an einem Gerichtsverfahren Beteiligten können unabhängig von Post und Botendienst miteinander kommunizieren." Gerade bei Eilanträgen sei dies ein beachtlicher Vorteil. Durch die neue Technik könnten sie jetzt innerhalb von wenigen Stunden bearbeitet und dem Beklagten zugestellt werden.
Grotheer betonte, dass auch im elektronischen Zeitalter des Finanzgerichtes die Datensicherheit gewährleistet ist. Alle Sendungen würden verschlüsselt und digital signiert, Nutzer identifizierten sich mit einer Chipkarte und einer geheimen PIN-Nummer. "Auch während der über 30 Monate langen Testphase hat es keinerlei Probleme mit der Datensicherheit gegeben", sagte der Gerichtspräsident.
An dem Feldversuch elektronischer Rechtsverkehr hatten sich seit August 1999 neben den Hamburger Finanzämtern auch 25 Rechtanwälte und Steuerberater beteiligt. Das Finanzgericht Hamburg ist als Oberes Landesgericht zuständig für Steuer-, Zoll-, Kindergeld und Europäisches Markenordnungsrecht. In Zoll- und Marktordnungsverfahren besteht laut Justizbehörde eine gemeinsame Zuständigkeit auch für die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Sieben Senate mit zur Zeit 23 Richtern entschieden über jährlich rund 2500 Verfahren. (anw)