Bundesprüfstelle indiziert zwei Ego-Shooter [Update]

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften hat zum 30.4.2002 die beiden Actionspiele Return to Castle Wolfenstein (dt., Activision) und Silent Scope (Konami) indiziert.

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Von
  • David Adamczewski

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) hat zum 30.4.2002 die beiden Actionspiele Return to Castle Wolfenstein (deutsche Version, Activision) und Silent Scope (Konami) indiziert. Die Bundesbehörde begründet die Indizierung von Wolfenstein damit, dass die deutsche Version ganz oder im wesentlichen inhaltsgleich mit dem bereits Ende Februar indizierten Titel "Return to Castle Wolfenstein" (amerikanische Fassung)" sei.

Einen Zusammenhang mit den Geschehnissen in Erfurt gebe es nicht. Die Anträge auf Indizierung der Spiele sei viel früher eingereicht worden, heißt es aus Bonn. Über den Antrag auf Indizierung der Half-Life-Modifikation (HL) Counter-Strike wurde noch nicht entschieden. Der HL-Vertrieb Sierra hat sich mittlerweile zu der Tragödie geäußert. Darin verweist Sierra auf die Tatsache, dass es derzeit keine Studien gebe, die "einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Gewalt in Computerspielen und der Anwendung von Gewalt in der Wirklichkeit nachweisen".

Obwohl Medien und Politiker die Schuld an dem Schulmassaker in Erfurt in Computerspielen wie Counter-Strike begründet sehen, glaubt die Polizei nicht an einen direkten Zusammenhang. Wie der Sprecher der Erfurter Polizei Detlef Kasch gegenüber der Financial Times Deutschland (FTD) sagte, sehe er keine Belege dafür, dass der Ablauf des Amoklaufs im Gutenberg-Gymnasium Szenarien von Computerspielen folge.

Dabei verweist Kasch gegenüber der FTD auf die in der Wohnung von Robert Steinhäuser gefundene Software, die im Handel frei erhältlich sei und nach Ansicht der Polizei das übliche Maß an Gewaltdarstellung nicht überschreitet. Daher könne man den Tathergang im Gymnasium auch aus jedem Trickfilm ableiten, resümiert Kasch. (daa)