Wirtschaft gegen halbherzige Reform des Urheberrechts

Die Verbände fordern Klarstellungen in der Urheberrechtsnovelle bei Abgaben, Haftung und dem Recht auf Privatkopie.

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Die Medien- und Geräte-Industrie sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf beim neuen Referentenentwurf des Justizministeriums zur "Anpassung des Urheberrechts an die Informationsgesellschaft". Allgemein als verfehlt bezeichnet wird die Strategie der Bundesregierung, nur eine Schmalspur-Umsetzung der Copyright-Richtlinie der EU anzustreben und heiße Eisen außen vorzulassen. "Urheberrechtsabgaben und die Privatkopie müssen klar geregelt werden", forderte Kathrin Bremer, Rechtsreferentin beim Branchenverband Bitkom, gegenüber heise online. Bevor die Novelle "absolut halbherzig" erfolge, solle die Regierung lieber Sanktionen aus Brüssel wegen einer Überziehung der Umsetzungsfrist in Kauf nehmen.

Mit dem Entwurf könnten alte Forderungen wie die Erhebung von Vergütungspauschalen auf ISDN-Anlagen oder andere Geräte aufleben, erklärt Bremer die Furcht der Hersteller. Die Industrie befürwortet eine individuelle Abrechnung urheberrechtlich geschützter Werke durch Rechtskontrollsysteme mit eingebautem Kopierschutz und setzt sich mit vehementen Lobbying für das entsprechende Digital Rights Management (DRM) ein. Hans-Jochen Lückefett etwa, Geschäftsführer von Hewlett-Packard Deutschland, pilgert seit Wochen durch die Büros Berliner Medienpolitiker und droht mit dem Auszug der Computerindustrie aus Deutschland, falls PCs mit Urheberpauschalen belegt werden.

Für DRM öffnet das Justizministerium nun zwar eine Tür, indem die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen verboten werden soll. Einen Fahrplan von der pauschalen zur individuellen Abrechnung von Urhebervergütungen vermissen die Hersteller aber -- immerhin scheiterten die Verhandlungen über die Urheberrechtspauschaule kürzlich genau an diesem Punkt. Genauso unklar lassen die Autoren des Gesetzesentwurfs das Schicksal der Privatkopie. "Zumindest die Zahl der für den privaten Gebrauch zulässigen Vervielfältigungen hätte festgeschrieben werden müssen", sagt Bremer. Informationsrechtler beklagen dagegen, dass das gewährte Recht auf die Privatkopie rein formal bleibe, da es nicht gegen die technischen Schutzmaßnahmen der Rechtehalter durchgesetzt werden dürfe.

Unzufrieden mit der Vorlage der Bundesregierung sind auch die Internet-Provider, die seit Wochen ähnlich wie etwa Universitäten fast täglich Post von der US-Filmlobby erhalten. In den Briefen werden Nutzer anhand ihrer Netz-Adressen oder Screen-Namen geoutet, die über Tauschbörsen Videos kopiert haben. Nun fürchten die Zugangsanbieter, dass die generellen Haftungsbeschränkungen für den Urheberrechtsbereich nicht gelten und sie zur Überprüfung aller Handlungen ihrer Kunden verdonnert werden. Eine Sprecherin von AOL etwa erklärte gegenüber heise online, dass man in dem Entwurf die Übernahme von Freistellungsklauseln aus der bestehenden Multimedia-Gesetzgebung für die Provider vermisse. (Stefan Krempl) / (jk)