Vermittlungsausschuss soll Call-by-Call im Ortsnetz ermöglichen

Die Bundesregierung will im Vermittlungsverfahren noch eine für den Bundesrat zustimmungsfähige Regelung für die Umsetzung der europäischen Vorgaben erreichen.

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Telefonkunden sollen ab Dezember auch im Ortsnetz mit einer Vorwahl billiger telefonieren können. Deshalb beschloss die Bundesregierung am heutigen Mittwoch, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen, um eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes durchzusetzen.

Der Bundesrat hatte im Juli die EinfĂĽhrung von Call-by-Call-Verbindungen im Ortsnetz ab Dezember 2002 abgelehnt. Die Zulassung der Betreiberauswahl durch eine Vorwahlnummer benachteilige die Anbieter, die in das Telefonnetz investieren, hieĂź es zur BegrĂĽndung. Die nach EU-Recht erforderliche Neuregelung solle deshalb noch einmal ĂĽberarbeitet werden.

Die Bundesregierung erklärte nach der Kabinettssitzung, das Telekommunikationsgesetz solle grundlegend novelliert werden. Einzelne Regelungen wie die Zulassung der Betreiberauswahl im Ortsnetz müssten aber vorab geändert werden, um nicht mit EU-Recht zu kollidieren. Wörtlich heißt es in einer Mitteilung: "Die Bundesregierung möchte nunmehr die Möglichkeit nutzen, im Vermittlungsverfahren noch eine für den Bundesrat zustimmungsfähige Regelung für die Umsetzung der europäischen Vorgaben zu erreichen. Von Bedeutung ist dabei auch, negative Folgen durch die EU aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens von Deutschland abzuwenden."

Sollte die Umsetzung der EU-Richtlinie nicht in der vorgesehenen Zeit erfolgen und die Einführung der lokalen Betreiber auf Mitte 2003 verschoben werden, wird die EU-Kommission voraussichtlich den Europäischen Gerichtshof anrufen. Bei einer Verurteilung könne gegen Deutschland ein Zwangsgeld verhängt werden. Außerdem drohten Klagen durch Wettbewerber.

Die Regierung versichert, sie nehme die Sorge sehr ernst, dass Investitionen in die Infrastruktur nicht ausreichend berĂĽcksichtigt wĂĽrden. Dem sei im Gesetzestext Rechnung getragen worden. (anw)