DENIC führt neue Regeln für Domain-Namen ein

Die Registrierungsstelle für .de-Domains vergibt vorerst keine Domain-Namen mehr, die an dritter und vierter Stelle einen Bindestrich enthalten.

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Von
  • Axel Kossel

Die Registrierungsstelle für .de-Domains DENIC vergibt vorerst keine Domain-Namen mehr, die an dritter und vierter Stelle einen Bindestrich enthalten. Namen wie zu--hause.de werden als ungültig abgewiesen. Inhaber bereits registrierter Domains nach diesem Muster können diese weiterhin nutzen. Das DENIC will mit dieser Maßnahme sicherstellen, dass die eventuelle Einführung internationalisierter Domain-Namen (IDN) technisch geordnet verläuft und alle Interessenten die gleiche Ausgangsposition für eine Eintragung erhalten. Deshalb nimmt die Registrierungsstelle auch noch keine Vormerkungen für IDN vor.

Im Unterschied zu den bisherigen Regeln für gültige Domainnamen, die nur die 26 Buchstaben des lateinischen Alphabets, die Ziffern 0 bis 9 und den Bindestrich vorsehen, sollen mit IDN auch Umlaute und Akzente, aber auch komplette andere Alphabete wie arabische oder chinesische Schriftzeichen möglich werden. Dazu müssen die Sonderzeichen in die bisher verwendeten des ASCII-Code übersetzt werden. Laut DENIC wird hierfür nach längerer Diskussion jetzt der so genannte Punycode favorisiert und wahrscheinlich noch in diesem Frühjahr zum Standard erhoben. Danach beginnen internationalisierte Domain-Namen mit einem vier Zeichen langen Präfix, das an der dritten und vierten Stelle einen Bindestrich enthalten soll. (ad)