Hans Eichel im GlĂĽck: Bund darf UMTS-Milliarden behalten
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass der Bund seine Milliardeneinnahmen aus der Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen behalten darf.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass der Bund seine Milliardeneinnahmen aus der Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen behalten darf. Nach dem Grundgesetz sei der Bund für die Telekommunikation zuständig.
Das Bundesverfassungsgericht wies am heutigen Donnerstag eine Klage der unionsregierten Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen ab. Sie wollten durchsetzen, dass die 16 Bundesländer zur Hälfte an den UMTS-Erlösen in Höhe von rund 50,8 Milliarden Euro beteiligt werden. Die Länder hatten mit dem gebotenen Finanzausgleich zwischen dem Bund und ihnen argumentiert. Dagegen bestand die Bundesregierung darauf, das Geld für die Schuldentilgung einzusetzen -- der Bund verwies auf seine Verwaltungskompetenz für die Lizenzvergabe. Die durch die Schuldentilgung eingesparten Zinsen kämen zudem den Ländern zugute; immerhin flössen 2,6 Milliarden Euro in Investitionen etwa bei Verkehrswegen, Forschung und Bildung, argumentierte die Bundesregierung.
Der Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts folgte nun in seiner Entscheidung offensichtlich den Argumenten der Bundesregierung: Es gibt nach Ansicht des Senats keine verfassungsrechtliche Grundlage für eine Beteiligung der Länder an den Erlösen. Nach dem Grundgesetz sei der Bund für die Telekommunikation zuständig. Daraus folge, dass er auch die Erträge für sich behalten dürfe, die bei Verwaltungstätigkeiten in diesem Bereich anfielen. Der strikten Beachtung dieser finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeiten komme überragende Bedeutung für die Stabilität der bundesstaatlichen Verfassung zu.
Die Länder hatten dagegen in der mündlichen Verhandlung am 5. März davor gewarnt, dass die im Grundgesetz vorgesehene Verteilung staatlicher Einnahmen aus dem Gefüge gerate, wenn der Bund den gesamten Milliardenbetrag behalten dürfe. Da die Unternehmen ihre Kosten für die UMTS-Lizenzen steuerlich geltend machen könnten, entstünden Steuerausfälle von insgesamt etwa 20 Milliarden Euro -- wovon 14 Milliarden zu Lasten von Ländern und Kommunen gingen. (tol)