UMTS-Lizenzen: Bundesländer wollen Änderung des Grundgesetzes

Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den UMTS-Milliarden regt sich bei den klagenden Bundesländern Unmut.

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Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Bund den Erlös aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen in voller Höhe behalten darf, regt sich bei den klagenden Bundesländern Unmut. Wie die Financial Times Deutschland schreibt, fordern nun die Bundesländer Hessen, Bayern und Baden-Württemberg eine Änderung der Verfassungsregeln zur Verteilung künftiger Einmaleinnahmen aus Lizenzverkäufen. So ist das Karlsruher Urteil für den hessischen Finanzstaatssekretär Bernd Abeln eine Aufforderung an die Politik. Das Gericht habe den Ball an die Politik zurückgespielt.

Für den Chef der Bayrischen Staatskanzlei, Erwin Huber, ist nicht akzeptabel, dass "eine Ebene sich die Einnahmen sichert und die andere Ebene die Ausgaben hat" und sieht eine Regelungslücke im Grundgesetz. In der mündlichen Verhandlung am 5. März hatten die klagenden Länder davor gewarnt, dass die im Grundgesetz vorgesehene Verteilung staatlicher Einnahmen aus dem Gefüge gerate, wenn der Bund den gesamten Milliardenbetrag behalten dürfe. Da die Unternehmen ihre Kosten für die UMTS-Lizenzen steuerlich geltend machen könnten, entstünden Steuerausfälle von insgesamt etwa 20 Milliarden Euro -- wovon 14 Milliarden zu Lasten von Ländern und Kommunen gingen.

Laut der Wirtschaftszeitung wird zurzeit über zwei Reformmodelle nachgedacht, durch die die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern geändert werden sollen. Die drei Klägerländer hoffen, dass die anderen 13 Länder in den kommenden Verhandlungen mit dem Bund "mehr Mut" aufbringen werden. Die Bundesregierung begrüßt die Entscheidung der rotberobten Richter und lehnt eine Verfassungsänderung ab. Sie glaubt nicht, dass die 16 Länder ihre Interessen unter einen Hut bekommen. Die Zinsersparnisse von jährlich rund 2,5 Milliarden Euro will die Bundesregierung für Investitionen in den Bereichen Verkehr, Bildung, Forschung und Altbausanierung einsetzen. Von diesen Investitionen profitierten insbesondere die Länder und Gemeinden, heißt es bei der Bundesregierung. (anw)