"Acceptance-Test" fĂĽr Neulinge bei .de-Registry DeNIC
Die neuen Aufnahmemodalitäten für die DeNIC eG sind offiziell; das geänderte Genossenschafts-Statut der zentralen .de-Registry trat in Kraft.
Seit dem 15. August sind die neuen Aufnahmemodalitäten für die DeNIC eG offiziell, zu diesem Datum trat das geänderte Genossenschafts-Statut der zentralen .de-Registry in Kraft. Mitglied kann werden, wer Domains unter der Länder-Domain (country code Top Level Domain, ccTLD) .de verwaltet, über eine Kreditausfallversicherung von mindestens 10.000 Euro verfügt und seine technische Kompetenz in einer Schulung nachgewiesen hat. 500 Euro Bearbeitungs- sowie, 1.000 Euro Eintrittsgeld und einen Genossenschaftsanteil von 1.500 Euro müssen die Bewerber mitbringen.
Die Provider -- rund 160 Mitglieder sind aktuell dabei -- dokumentierten mit der DeNIC-Mitgliedschaft "den Willen, im Rahmen der Selbstregulierung bei der Verwaltung und Bereitstellung einer wichtigen Internet-Ressource selbst Mitverantwortung zu ĂĽbernehmen." Das schreibt das DeNIC auf einer eigens fĂĽr Interessenten eingerichteten Webseite.
Das eigentliche Hauptmotiv für die Mitgliedschaft ist die Möglichkeit, Kundenregistrierungen direkt an die zentrale .de-Datenbank zu geben. Nicht-Mitglieder im Domaingeschäft müssen über DeNIC-Genossenschaftsmitglieder registrieren. In regelmässigen Abständen beklagten vor allem kleinere Internet-Provider die Konstruktion der geschlossenen Gesellschaft. Beim DeNIC wirbt man dagegen jetzt mit zusätzlichen Services, vor allem aktuellen Informationen über den Status der Registry, um weitere Neumitglieder. Ein kleines Bonbon: DeNIC-Mitglieder können über die Genossenschaft kostenlos Mitglied bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) werden und damit die gerade verschärften Jugendschutzbestimmungen erfüllen.
Damit Interessenten kalkulieren können, ob sich die Mitgliedschaft für sie finanziell wirklich rechnet, können sie anders als früher Einsicht in die Registrierkonditionen und -preise für die DeNIC-Mitglieder erhalten. Wer Konditionen auf einer passwortgeschützten Webseite sehen will, muss allerdings vorab eine Vertraulichtkeitserklärung unterschreiben. Das DeNIC prüft die dann von den Interessenten eingehenden Beitrittserklärungen. Wer gleich vorneweg abgelehnt wird -- weil das DeNIC meint, dass der Bewerber nicht wirklich in der Domainverwaltung tätig ist -- bekommt sein Geld bis auf die 500 Euro Bearbeitungsgebühr zurück. Er kann beim DeNIC-Aufsichtsrat Beschwerde einlegen.
Wer durch die erste Runde durch ist, entrichtet seinen Genossenschaftsanteil und muss anschließend beim DeNIC zwei Tage die Schulbank drücken und einen "Acceptance-Test" über das DeNIC und technischen und rechtlichen Fragen der Domainregistrierung absolvieren. Und wenn einer die Abschlussprüfung nicht schafft? "Wir rechnen nicht mit großen Durchfallquoten," versichert DeNIC-Sprecher Klaus Herzig. Im Test gehe es schließlich um Grundlagen für die Domainregistrierung, außerdem können die Tests im Zweifel wiederholt werden. Auf die lange Bank schieben dürfen es die Neulinge allerdings nicht: Wer innerhalb von drei Monaten die Schulung nicht gemacht hat, verliert seinen Mitgliedsstatus wieder. Die ersten Schulungstermine beim DeNIC sind am 9./10. September. (Monika Ermert) / (jk)