Ministerium verteidigt Bundeswehr-Konzept für Jugend-Websites

Pädagogen und Publizisten, die eine Indizierung der Bundeswehr-Sites wollten, erhielten eine Absage.

vorlesen Druckansicht 506 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Ekkehard Jänicke

Pädagogen und Publizisten, die sich an das Jugendministerium mit einem Antrag auf Indizierung der Kinder- und Jugendwebsites der Bundeswehr gewandt hatten, erhielten nun eine Absage. "Ihrem Antrag auf Indizierung der Web-Site treff.bundeswehr.de vermag ich nicht zu entsprechen. Die Web-Site des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) dient dazu, Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren erste Informationen rund um die Bundeswehr und den Dienst als Soldat zu vermitteln", schreibt Judith Gerlach vom Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend, Referat 504 b Kinder- und Jugendschutz, Schutz vor Gewalt.

Zur Nachwuchswerbung habe die Bundeswehr zwei Web-Sites eingestellt: zum einen treff.bundeswehr.de für 14- bis 17-jährige Jungen und Mädchen und www.bundeswehr-karriere.de für die älteren Jugendlichen bis 25 Jahre. Während die treff-Site jüngere Jugendliche anspreche und bei ihnen erstmals Interesse an den Streitkräften weckt, biete die Karriere-Site konkrete Berufsinformationen für die Jugendlichen, die aufgrund ihrer Schul- oder Ausbildungssituation schon unmittelbar vor ihrer Berufsentscheidung stehen, so Gerlach weiter.

Dem Vorwurf, die Bundeswehrseiten würden das Kriegshandwerk verharmlosen, begegnet Gerlach: "Nur auf der erstgenannten Site, der treff-Site, sind Online-Spiele eingestellt. Das BMVg verfolgt den konzeptionellen Ansatz, dass Computerspiele hier ein gutes Mittel sind, um Erstinformationen zur Bundeswehr mit eher spielerischen Aspekten und Unterhaltung zu verbinden. Unter den vier eingestellten Spielen ist kein Spiel, dass aktiv militärisches Handwerk oder Ausrüstungsgegenstände der Bundeswehr aufgreift. Dies ist bewusst so geschehen. Es kommt bei diesen Spielen auf Merkfähigkeit, Schnelligkeit, Geschick und auch Allgemeinwissen an. Dies entspricht auch den Internet-Nutzungsgewohnheiten dieser jüngeren Jugendlichen. Die Spiele werden von der Zielgruppe besonders gut angenommen." Eine Aufklärungsdrohne zu steuern ist für Gerlach offensichtlich kein aktives militärisches Handeln.

Die Kritik an platter und verkürzter Information auf der Karriere-Site teilt Gerlach ebenfalls nicht: "Online-Spiele sieht hingegen die Konzeption für die karriere-Site nicht vor. Die Informationen über spezielle Laufbahn- und Berufsmöglichkeiten bei der Bundeswehr werden hier bewusst nicht mit Online-Spielen gekoppelt, um die Ernsthaftigkeit der Entscheidung zum Soldatenberuf zu unterstreichen", so Gerlach.

Die Auffassung, die Web-Site sei "kriegsverherrlichend", "verharmlose" bzw. "bagatellisiere" den Krieg und "verschweige die Gefahr, wie das getötet werden", könne Frau Gerlach nicht teilen. "Denn die Ernsthaftigkeit des Soldatenberufes wird bei allen Textinformationen und in den Videoclips deutlich betont," schreibt die Referentin. Sie schließt ihre Ablehnung des Antrags: "Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Bundeswehr nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1977 als Organ der Exekutive gegenüber der Öffentlichkeit zur Information verpflichtet ist." (Ekkehard Jänicke)/ (tol)